G
Gast
Hallo,
ich habe vor vier Jahren mir ein Auto gekauft.
Aufgrund der vielen Unfälle hat das Auto viel Wert verloren.
Ich habe zwar alle Schäden in der Werkstatt beheben lassen aber trotzdem handelt es sich um ein Unfallfahrzeug.
Ich möchte jetzt das Auto verkaufen.
Es haben sich Interessenten aus Russland und Ukraine gemeldet.
Ich habe vor das Auto an einem der Interessenten aus Russland zu verkaufen.
Ich habe ihm gesagt, dass es sich um Unfallfahrzeug handelt.
Er will das Auto zu einem für mich guten Preis kaufen.
Ich habe das Auto gewerblich genutzt und muss den Ertrag versteuern und den anteiligen MwSt. ans Finanzamt zurückzahlen.
Der Käufer sagt, ich sol ihm eine kleinere Rechnung ausstellen, damit er beim Einfuhr des Fahrzeuges nach Russland, wenig Zoll zahlen soll.
Ist das so Rechtens?
Handele ich mir dadurch keinen Ärger hier in Deutschland?
Schließlich muss ich den Verkauf des Fahrzeuges meinem Steuerberater und somit dem Finanzamt melden.
Wer hat solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Soll ich ihm den Gefallen tun und die Rechnung niedriger als ist ansetzen?
Welche Probleme könnten mir dadurch entstehen?
Gruß
ich habe vor vier Jahren mir ein Auto gekauft.
Aufgrund der vielen Unfälle hat das Auto viel Wert verloren.
Ich habe zwar alle Schäden in der Werkstatt beheben lassen aber trotzdem handelt es sich um ein Unfallfahrzeug.
Ich möchte jetzt das Auto verkaufen.
Es haben sich Interessenten aus Russland und Ukraine gemeldet.
Ich habe vor das Auto an einem der Interessenten aus Russland zu verkaufen.
Ich habe ihm gesagt, dass es sich um Unfallfahrzeug handelt.
Er will das Auto zu einem für mich guten Preis kaufen.
Ich habe das Auto gewerblich genutzt und muss den Ertrag versteuern und den anteiligen MwSt. ans Finanzamt zurückzahlen.
Der Käufer sagt, ich sol ihm eine kleinere Rechnung ausstellen, damit er beim Einfuhr des Fahrzeuges nach Russland, wenig Zoll zahlen soll.
Ist das so Rechtens?
Handele ich mir dadurch keinen Ärger hier in Deutschland?
Schließlich muss ich den Verkauf des Fahrzeuges meinem Steuerberater und somit dem Finanzamt melden.
Wer hat solche oder ähnliche Erfahrungen gemacht?
Soll ich ihm den Gefallen tun und die Rechnung niedriger als ist ansetzen?
Welche Probleme könnten mir dadurch entstehen?
Gruß