Während der Berufspause können Sie mit Ihrem Versicherer vereinbaren, dass Sie vorübergehend keine Beiträge zahlen. In dieser Zeit der Beitragsfreiheit haben Sie bei vielen Verträgen aber auch keinen Versicherungsschutz. Bei besseren Tarifen haben Sie weiterhin eine Absicherung, der allerdings verringert ist.
Anders sieht es aus bei Berufsunfähigkeitszusatzversicherungen, die mit einer Altersvorsorge oder einer Lebensversicherung gekoppelt sind. Hier können Sie ohne verringerte Leistung vorübergehend mit der Beitragszahlung aussetzen. Häufige Bedingung ist, dass Sie davor mindestens ein Jahr lang die Prämien gezahlt haben. Beim Aussetzen der Zahlung handelt es sich um eine sogenannte „zinslose Stundung“. Dies bedeutet, dass Sie die nicht gezahlten Prämien später nachzahlen müssen, sobald Sie dazu finanziell in der Lage sind.