G
Gast
Hallo,
letztens soll sich Wasser im Keller angesammelt haben.
Als man in all die anderen Wohnungen schaute und keinen Rohrbruch feststellen konnte, soll sich der Vermieter Zugang in meine Wohnung verschafft haben.
Und zwar durch einen Generalschlüssel. Darf er das? Ist das nicht rechtswidrig?
Was soll ich dagegen unternehmen?
Gruß
letztens soll sich Wasser im Keller angesammelt haben.
Als man in all die anderen Wohnungen schaute und keinen Rohrbruch feststellen konnte, soll sich der Vermieter Zugang in meine Wohnung verschafft haben.
Und zwar durch einen Generalschlüssel. Darf er das? Ist das nicht rechtswidrig?
Was soll ich dagegen unternehmen?
Gruß