Ja, so etwas gibt es.
Auffällige Kunden sind: Personen mit vielen Schäden, mit "seltsamen" Schäden, gekündigte Verträge wegen Obliegenheits-Anzeigepflichtverletzung, zahlungsunwillige Personen, nachweislich fingierte Schäden.
Auch wenn Fragen nach evt. Vorversicherungen bzw Schäden bewußt falsch beantwortet werden, kommt die Versicherung i.d.R nicht auf die unrichtigen Angaben. Aber stichprobenartig wird immer in dieser überprüft. Aber vor allem dann, wenn es zu einem Schaden kommt, ist eine Überprüfung ab einer gewissen Schadenhöhe normal.
Dann kann es wegen falschen Angaben zu einem Rücktritt vom Versicherungsschutz ab Beginn kommen. Auf dem Schaden bleibst natürlich sitzen, bzw Regress ist die Folge!