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Wenn es nach dem Bundesrat geht, sollen die Berechnungsgrundlagen der als „Opferrente“ bezeichneten Zuwendungen für Opfer der politischen Verfolgung in der DDR geändert werden. Mit der Änderung soll nach dem Willen des Bundesrates eine Benachteiligung von Anspruchsberechtigten mit Kindern künftig vermieden werden. Hierzu hat der Bundesrat jetzt den Gesetzentwurf zur Änderung des Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetzes beschlossen. Dieser soll nun der Bundesregierung zugeleitet werden.