Sozialversicherung
Als eine Sozialversicherung bezeichnet man ein System bestehend aus Pflichtversicherungen, man spricht daher auch von der gesetzlichen Sozialversicherung. Diese soll zum Schutz von Einzelpersonen dienen.
Die GKV (Gesetzliche Krankenversicherung) ist ebenso eine Pflichtversicherungen der Sozialversicherung bzw. des Sozialversicherungssystems. Sie ist darüber hinaus Teil des Gesundheitssystems und existiert um die Gesundheit jedes Einzelnen zu halten, zu verbessern oder wiederherzustellen.
Die GRV (Gesetzliche Rentenversicherung) ist eine Pflichtversicherungen der Sozialversicherung bzw. des Sozialversicherungssystems. Durch die Zahlung von Rentenversicherungsbeiträgen realisiert jeder Einzelne die Rente für bereits aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedene und für sich selbst. (Generationenvertrag)
Die GPV (Gesetzliche Pflegeversicherung) ist ebenso eine der fünf Pflichtversicherungen der Sozialversicherung bzw. des Sozialversicherungssystems. Bei stark erhöhtem pflegerischen Bedarf bzw. an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten trägt sie einen Kostenanteil.
Auch die Arbeitslosenversicherung ist Bestandteil der Sozialversicherung bzw. des Sozialversicherungssystems. Sie dient dem Zweck, erwerbslosen Personen während derer Arbeitssuche ein Einkommen zur Verfügung zu stellen. Träger der Arbeitslosenversicherung ist die Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg.
Forum:
Sozialversicherung