Gibt es noch die VWL durch den Arbeitgeber?

Diskutiere Gibt es noch die VWL durch den Arbeitgeber? im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Hallom ich möchte nur wissen, ob es noch die frühere Vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber gibt. Falls ja, in weit wird das...
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Gast

Hallom

ich möchte nur wissen, ob es noch die frühere Vermögenswirksame Leistungen durch den Arbeitgeber gibt. Falls ja, in weit wird das genutzt. Falls nicht, was sind die Ersatzleistungen des Arbeitgebers für die Vermögensbildung seines Arbeitnehmers?

Danke
Hans Klug
Arzberg
 
hans08

hans08

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Hallo Hans,

ich duze dich einfach mal wegen unseren identischen Vornamen :)

Die VWL ist sehr oft noch nutzbar. Sie wird in deinem Arbeitsvertrag ausgewiesen.
mehr als 60% aller Bundesbürger die einen Anspruch auf VWL hätten nutzen es nicht - sie müssten es nur beim AG beantragen.
Dieser zahlt die VWL sogar gerne weil er damit seine Gewinne drücken kann.

mit einer Festanstellung bist du zwischen 13€ - 38,xx€ vom AG dabei

Du musst dich nur entscheiden wo du sie investieren willst.

Du könntest ggf auch staatliche Subventionen nutzen.

Suche dir am besten einen unabhängigen Berater der dich diesbezüglich berät.

Beste Grüße

hans08
 
Hannes

Hannes

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Hallo Hans,

ich duze dich einfach mal wegen unseren identischen Vornamen :)

Die VWL ist sehr oft noch nutzbar. Sie wird in deinem Arbeitsvertrag ausgewiesen.
mehr als 60% aller Bundesbürger die einen Anspruch auf VWL hätten nutzen es nicht - sie müssten es nur beim AG beantragen.
Dieser zahlt die VWL sogar gerne weil er damit seine Gewinne drücken kann.

mit einer Festanstellung bist du zwischen 13€ - 38,xx€ vom AG dabei

Du musst dich nur entscheiden wo du sie investieren willst.

Du könntest ggf auch staatliche Subventionen nutzen.

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Beste Grüße

hans08
Ich bin in diesem Finanzvokabular noch nicht ganz fit, aber ich möchte gerne auch Vermögenswirksame Leistungen anlegen. Diesbezüglich stelle ich nochmal ein paar Fragen:

Was bedeutet "im Arbeitsvertrag ausgewiesen"?
Wofür steht AG?
Auf welchen Zeitraum bezieht sich das angesprochene Geld vom AG?

Vielen Dank und nochmals Entschuldigung für meine Unwissenheit.
Hannes
 
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Gast

Hallo Hans, danke für die Infos

Hi, lieber Namensvetter,

Ich danke dir wegen des aufschlussreichen Beitrages. Ich werde deine Empfehlungen befolgen.

Ich komme selten ins Forum und konnte deinen Beitrag erst jetzt lesen.


Danke
Hans Klug
Arzberg /Oberfranken
 
hans08

hans08

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Hallo Hannes,

ich hab einen leichten Abkürzfimmel :)

AG = Arbeitgeber

Im Arbeitsvertrag ausgewiesen - einfach reinschauen - es muss eine Klausel geben die definiert unter welchen Umständen und ob du überhaupt Anspruch auf VWL hast.

Die dritte Frage verstehe ich grad nicht - du kannst jederzeit VWL beantragen, kommst in der Regel aber erst nach sieben Jahren an das Geld ran. - Frage beantwortet?

Beste Grüße

hans08
 
Hannes

Hannes

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Vielen Dank hans08,
ja die letzte Frage war etwas schwammig formuliert, aber jetzt weiß ich alles, was ich wissen wollte.

PS: Hmm, ich hätte bei den einfachen Abkürzungen auch selber ein bisschen überlegen können oder einfach im Internet nachschauen.
Aber ich bevorzuge auch gerne Abkürzungen, verwende diese aber nur, wenn ich weiß, dass andere sie auch verstehen. Das ist hier natürlich der Fall :).
Sollte ich persönlich bei meinem AG nach der VWL fragen würde ich mir vorher zum Spaß ein passendes T-Shirt kaufen. Wie wärs zum Beispiel mit diesen Designs ;)
 
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