T
TiMonja
Guten Morgen,
wenn man der Haftpflicht mehrere Schäden meldet, kann diese denn dann vom Verischerungsnehmer eine Selbstbeteiligung fordern, obwohl keine Selbstbeteiligung vereinbart ist? Oder würde das nur nachträglich für den nächsten Schaden gelten, der vielleicht auftritt?
wenn man der Haftpflicht mehrere Schäden meldet, kann diese denn dann vom Verischerungsnehmer eine Selbstbeteiligung fordern, obwohl keine Selbstbeteiligung vereinbart ist? Oder würde das nur nachträglich für den nächsten Schaden gelten, der vielleicht auftritt?