S
Sunny
Hallo Leute,
ich habe vor knapp 6 Monaten 3 Wohnungen gekauft und alle 3 sind derzeit vermietet.
Mit dem vorrigen Besitzer und den Mietern haben wir ein Kautionsübergang gemacht. Das Geld wurde nun auf eine seperate Konto von mir eingelegt.
Doch nun möchte ich mal wissen, wann genau ich diesen Kaution einbehalten darf und wann ich es auszahlen muss.
Darf ich z.B. wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, diese vom Kaution direkt abbuchen?
Oder, nehmen wir mal an der Mieter möchte ausziehen. Darf ich dann alle Schäden die er verursacht hat, von diesen Kaution absetzen? Was kann ich machen, wenn die Kosten den einbezahlten Kaution übersteigen?
Kann ich den Restbetrag noch vom Mieter verlangen?
Andersrum muss ich den Restbetrag ja zurücküberweisen.
Welche Gründe gibt es noch damit der Vermieter die einbezahlte Kaution behalten darf?
Kennt sich damit jemand aus?
Dankeschön!
ich habe vor knapp 6 Monaten 3 Wohnungen gekauft und alle 3 sind derzeit vermietet.
Mit dem vorrigen Besitzer und den Mietern haben wir ein Kautionsübergang gemacht. Das Geld wurde nun auf eine seperate Konto von mir eingelegt.
Doch nun möchte ich mal wissen, wann genau ich diesen Kaution einbehalten darf und wann ich es auszahlen muss.
Darf ich z.B. wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, diese vom Kaution direkt abbuchen?
Oder, nehmen wir mal an der Mieter möchte ausziehen. Darf ich dann alle Schäden die er verursacht hat, von diesen Kaution absetzen? Was kann ich machen, wenn die Kosten den einbezahlten Kaution übersteigen?
Kann ich den Restbetrag noch vom Mieter verlangen?
Andersrum muss ich den Restbetrag ja zurücküberweisen.
Welche Gründe gibt es noch damit der Vermieter die einbezahlte Kaution behalten darf?
Kennt sich damit jemand aus?
Dankeschön!