Kaution einbehalten Gründe

Diskutiere Kaution einbehalten Gründe im Rund um Baufinanzierung Forum im Bereich Kredite, Finanzierung, Darlehen; Hallo Leute, ich habe vor knapp 6 Monaten 3 Wohnungen gekauft und alle 3 sind derzeit vermietet. Mit dem vorrigen Besitzer und den Mietern...
S

Sunny

Hallo Leute,

ich habe vor knapp 6 Monaten 3 Wohnungen gekauft und alle 3 sind derzeit vermietet.

Mit dem vorrigen Besitzer und den Mietern haben wir ein Kautionsübergang gemacht. Das Geld wurde nun auf eine seperate Konto von mir eingelegt.

Doch nun möchte ich mal wissen, wann genau ich diesen Kaution einbehalten darf und wann ich es auszahlen muss.

Darf ich z.B. wenn der Mieter die Miete nicht bezahlt, diese vom Kaution direkt abbuchen?

Oder, nehmen wir mal an der Mieter möchte ausziehen. Darf ich dann alle Schäden die er verursacht hat, von diesen Kaution absetzen? Was kann ich machen, wenn die Kosten den einbezahlten Kaution übersteigen?

Kann ich den Restbetrag noch vom Mieter verlangen?

Andersrum muss ich den Restbetrag ja zurücküberweisen.

Welche Gründe gibt es noch damit der Vermieter die einbezahlte Kaution behalten darf?

Kennt sich damit jemand aus?

Dankeschön!
 
Keller

Keller

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Lieber Sunny,

normalerweise muss du die Kaution nach Auszug des Mieters auszahlen, falls dieser keine Mietrückstände hat und auch keine Kosten für die Renovierung dem Vermieter entstanden sind.

Du kannst aber mit dem Mieter vereinbaren, solange die Kaution zurück zu halten, falls du noch eine Nebenkostenabrechnung für die anstehende Dauer machen musst und damit rechnest, dass der Mieter nachzuzahlen habe und dem Mieter überzeugen kannst, dass er die Kaution nach der NK_Abrechnung für die laufende Periode an ihm zahlen wirst.

Falls er damit einverstanden ist, kannst du die Kaution für die Dauer abhalten und nach der NK-Abrechnung gegenrechnen und den Rest an dem Mieter zahlen.

Sonst, wenn du die Kaution zahlst und du aus der NK-Kostenabrechnung Nachzahlungen bekommen musst, dann musst du dem Mieter nachlaufen.

Gruß:cool:
 
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