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leif_58
Hallo alle,
ich habe 2011 einen großen KfW-Kredit beantragt. Im Sommer wurde er genehmigt. Dann gab es Verzögerungen beim Baubeginn, weil eine Firma "in diesem Jahr keine Zeit mehr hatte". Die Maßnahme wurde dann 2012 durchgeführt.
Bei jeder Teilzahlung an die Handwerker wurde eine Bereitstellungsprovision verlangt. Diese Beträge addieren sich auf etwa 12.000 Euro.
Bei der Beratung vor Vertragsabschluß wurden Bereitstellungsprovisionen nicht erwähnt. Keinesfalls wurde erklärt, wie diese berechnet werden und wie ich sie möglichst klein halten kann. Erst lang nach Vertragsabschluß hat ein Berater einmal gemurmelt, wegen des späteren Baubeginns könnten Kosten entstehen, aber wieder nicht die Höhe und die Berechnungsweise. Leider habe ich damals nicht sofort nachgehakt.
Außerdem habe ich im Herbst 2012 bei meinem Berater die letzte Rechnung eingereicht und ganz ausdrücklich erwähnt, daß ich sehr froh sei, daß die Arbeiten jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden und ich durch gute Aufsicht und Streichung von ein paar Positionen nicht der ganze Kreditbetrag benötigt würde. Am 31.12.2013 wurde die erste Annuität (Abzahlungsrate) abgebucht und am 3.1.2013 wieder zugebucht - es sei ein Fehler gewesen. Mitte Januar kam ein Brief, die Bereitstellung des Kredites werde bis 30.6.2013 verlängert und erst zu diesem Termin beginne die Rückzahlung. Für diese Änderung würden 9000,- Euro Bereitstellungszinsen zusätzlich berechnet. Ich habe dann eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vorgangs angekündigt, woraufhin die Bank nun davon auszugehen scheint, daß diese 9000 Euro nicht mehr fällig werden.
Ich bin entsetzt, wie mit diesen Beträgen wie mit Spielgeld umgegangen wird.
Meine Fragen sind:
Wie werden Bereitstellungszinsen/Provisionen berechnet ?
Liegt ein Beratungsfehler der vermittelnden Sparkasse vor, wenn die Bereitstellungszinsen/Provisionen nicht erklärt werden ?
Wie hoch sind meine Chancen bei einem Prozess ?
ich habe 2011 einen großen KfW-Kredit beantragt. Im Sommer wurde er genehmigt. Dann gab es Verzögerungen beim Baubeginn, weil eine Firma "in diesem Jahr keine Zeit mehr hatte". Die Maßnahme wurde dann 2012 durchgeführt.
Bei jeder Teilzahlung an die Handwerker wurde eine Bereitstellungsprovision verlangt. Diese Beträge addieren sich auf etwa 12.000 Euro.
Bei der Beratung vor Vertragsabschluß wurden Bereitstellungsprovisionen nicht erwähnt. Keinesfalls wurde erklärt, wie diese berechnet werden und wie ich sie möglichst klein halten kann. Erst lang nach Vertragsabschluß hat ein Berater einmal gemurmelt, wegen des späteren Baubeginns könnten Kosten entstehen, aber wieder nicht die Höhe und die Berechnungsweise. Leider habe ich damals nicht sofort nachgehakt.
Außerdem habe ich im Herbst 2012 bei meinem Berater die letzte Rechnung eingereicht und ganz ausdrücklich erwähnt, daß ich sehr froh sei, daß die Arbeiten jetzt erfolgreich abgeschlossen wurden und ich durch gute Aufsicht und Streichung von ein paar Positionen nicht der ganze Kreditbetrag benötigt würde. Am 31.12.2013 wurde die erste Annuität (Abzahlungsrate) abgebucht und am 3.1.2013 wieder zugebucht - es sei ein Fehler gewesen. Mitte Januar kam ein Brief, die Bereitstellung des Kredites werde bis 30.6.2013 verlängert und erst zu diesem Termin beginne die Rückzahlung. Für diese Änderung würden 9000,- Euro Bereitstellungszinsen zusätzlich berechnet. Ich habe dann eine gerichtliche Nachprüfung dieses Vorgangs angekündigt, woraufhin die Bank nun davon auszugehen scheint, daß diese 9000 Euro nicht mehr fällig werden.
Ich bin entsetzt, wie mit diesen Beträgen wie mit Spielgeld umgegangen wird.
Meine Fragen sind:
Wie werden Bereitstellungszinsen/Provisionen berechnet ?
Liegt ein Beratungsfehler der vermittelnden Sparkasse vor, wenn die Bereitstellungszinsen/Provisionen nicht erklärt werden ?
Wie hoch sind meine Chancen bei einem Prozess ?