C
Cash
Hallo Zusammen,
folgender Fall liegt vor:
ein Autofahrer baut einen Unfall - das Auto wird vom Gutachter geschätzt - Fahrer bringt das Auto in ein Werkstatt und lässt es aber günstiger reparieren.
So, hat man dann auch einen Anruecht auf die Rückerstattung der Mehrwertssteuer ?
Beispiel Autofahrer hat einen Hagelschaden an Auto und ein Gutachter hat den Schaden auf 1500 Euro gestellt.
Die Versicherung hat abzüglich Selbstbeteiligung 1200 Euro ausgezahlt.
Der Fahrer findet einen Werkstatt die den Schaden für 1200 Euro netto repariert. Sprich ich habe die Selbstbeteiligung gespart.
Meine Frage wenn ich die Werkstattrechnung zur MwSt Erstattung einreiche wird mir dann die vollen MwSt erstattet ? Oder werden mir die gesparten 150,00 Euro Selbstbeteilung dann wieder von der Mwst-Erstattung abgezogen ?
Was kann hier zur Lösung führen ?
Muss ich das alles korrigieren lassen oder die Ersparnis an die Versicherung zurück zahlen ?
Dankeschön!
Cash
folgender Fall liegt vor:
ein Autofahrer baut einen Unfall - das Auto wird vom Gutachter geschätzt - Fahrer bringt das Auto in ein Werkstatt und lässt es aber günstiger reparieren.
So, hat man dann auch einen Anruecht auf die Rückerstattung der Mehrwertssteuer ?
Beispiel Autofahrer hat einen Hagelschaden an Auto und ein Gutachter hat den Schaden auf 1500 Euro gestellt.
Die Versicherung hat abzüglich Selbstbeteiligung 1200 Euro ausgezahlt.
Der Fahrer findet einen Werkstatt die den Schaden für 1200 Euro netto repariert. Sprich ich habe die Selbstbeteiligung gespart.
Meine Frage wenn ich die Werkstattrechnung zur MwSt Erstattung einreiche wird mir dann die vollen MwSt erstattet ? Oder werden mir die gesparten 150,00 Euro Selbstbeteilung dann wieder von der Mwst-Erstattung abgezogen ?
Was kann hier zur Lösung führen ?
Muss ich das alles korrigieren lassen oder die Ersparnis an die Versicherung zurück zahlen ?
Dankeschön!
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