sabrina
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- 15.01.2012
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Hallo,
Hier findet sich deshalb auch die allgemeine Definition des Steuerbgriffs (§ 3 Abs. 1 AO-Abgabenordnung):
„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“
Das ist die offizielle Erklärung des Bundesfinanzminsters.
Was habt Ihr davon verstanden?
Gruß
Hier findet sich deshalb auch die allgemeine Definition des Steuerbgriffs (§ 3 Abs. 1 AO-Abgabenordnung):
„Steuern sind Geldleistungen, die nicht eine Gegenleistung für eine besondere Leistung darstellen und von einem öffentlich rechtlichen Gemeinwesen zur Erzielung von Einnahmen allen auferlegt werden, bei denen der Tatbestand zutrifft, an den das Gesetz die Leistungspflicht knüpft; die Erzielung von Einnahmen kann Nebenzweck sein.“
Das ist die offizielle Erklärung des Bundesfinanzminsters.
Was habt Ihr davon verstanden?
Gruß
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