G
Gast
Hallo,
ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen.
Das Haus ist derzeit voll vermietet.
In einem halben Jahr zieht einer der Mieter aus.
Mein ältester Sohn will jedoch aus meiner Wohnung ausziehen und eine eigene Wohnung nehmen.
Ich habe ihm angeboten, die demnächst freiwerden Wohnung zu beziehen.
Er hat es akzeptiert und will mir aber wenig Miete zahlen.
Das würde ich auch akzeptieren.
Aber von Freunden habe ich gehört, dass man bei einer Wohnung, die man an einen Verwandten vermietet, einen vom Finanzamt festgelegten Mindestwert nicht unterschreiten soll.
Denn, wenn man diesen Wert unterschreiten würde, würde das Finanzamt dies nicht akzeptieren und die bei der Steuererklärung angesetzte geminderte Miete nicht akzeptieren, sondern eine vergleichbare Miete als Einkunft ansetzen.
D.h. der jetzige Mieter zahlt mir für eine 70 qm Wohnung 600,00€ kalt.
Alle anderen Mieter im Haus zahlen etwa vergleichbare Mieten an mich.
Mein Sohn aber denkt daran die Hälfte der Miete an mich zahlen zu wollen.
Wenn ich am Ende des Jahres für die restlichen Wohnungen jeweils 600,00€ angebe und für die Wohnung meines Sohnes 300,00€ angebe, wird mir das Finanzamt dies akzeptieren oder setzt das Finanzamt auch für diese Wohnung die vergleichbare Miete der anderen Wohnungen, also 600,00€ an?
Darf ich meinem Sohn die Wohnung für eine um die Hälfte geminderte Miete oder gar umsonst vermieten?
Muss ich mich nicht an den ortsüblichen Mietspiegel halten?
Könnten die anderen Mieter sich beschweren und eine Mietminderung beantragen?
Wie wird das Finanzamt dies beurteilen?
Wer hat bereis solche Erfahrungen gemacht und kann hier im Forum darüber berichten?
Danke im Voraus für die Hilfe
ich habe ein Mehrfamilienhaus mit 7 Wohnungen.
Das Haus ist derzeit voll vermietet.
In einem halben Jahr zieht einer der Mieter aus.
Mein ältester Sohn will jedoch aus meiner Wohnung ausziehen und eine eigene Wohnung nehmen.
Ich habe ihm angeboten, die demnächst freiwerden Wohnung zu beziehen.
Er hat es akzeptiert und will mir aber wenig Miete zahlen.
Das würde ich auch akzeptieren.
Aber von Freunden habe ich gehört, dass man bei einer Wohnung, die man an einen Verwandten vermietet, einen vom Finanzamt festgelegten Mindestwert nicht unterschreiten soll.
Denn, wenn man diesen Wert unterschreiten würde, würde das Finanzamt dies nicht akzeptieren und die bei der Steuererklärung angesetzte geminderte Miete nicht akzeptieren, sondern eine vergleichbare Miete als Einkunft ansetzen.
D.h. der jetzige Mieter zahlt mir für eine 70 qm Wohnung 600,00€ kalt.
Alle anderen Mieter im Haus zahlen etwa vergleichbare Mieten an mich.
Mein Sohn aber denkt daran die Hälfte der Miete an mich zahlen zu wollen.
Wenn ich am Ende des Jahres für die restlichen Wohnungen jeweils 600,00€ angebe und für die Wohnung meines Sohnes 300,00€ angebe, wird mir das Finanzamt dies akzeptieren oder setzt das Finanzamt auch für diese Wohnung die vergleichbare Miete der anderen Wohnungen, also 600,00€ an?
Darf ich meinem Sohn die Wohnung für eine um die Hälfte geminderte Miete oder gar umsonst vermieten?
Muss ich mich nicht an den ortsüblichen Mietspiegel halten?
Könnten die anderen Mieter sich beschweren und eine Mietminderung beantragen?
Wie wird das Finanzamt dies beurteilen?
Wer hat bereis solche Erfahrungen gemacht und kann hier im Forum darüber berichten?
Danke im Voraus für die Hilfe