Hi,
der normale Abgabetermin für die Steurerklärung ist der letzte Maitag des Folgejahres. Bsp.weise mußte man die Erklärung 2010 also am 31.5.2011 einreichen.
Innerhalb der Frist kann man jedoch das Finanzamt kontaktieren und eine Verlängerung erwirken, z.B. wenn Belege noch nicht eingetroffen sind oder der Steuerpflichtige eine längere Krankheit erlebte oder noch damit befasst ist.
Das Amt stellt einen dann auf den 31.9. des Folgejahres. Wer diese Frit auch versäumt, kann eigentlich nur noch zum Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein* gehen - da ist die Frist der 31.12. Allerdings kann diese Institution eine weitere Verlängerung beantragen - bis 28.2. des übernächsten Jahres. Für alles darüber Hinausgehende benötigt man eine sehr gute Argumentation!
Besonder aufpassen muß ds Landvolk: Einkünfte aus land- und forstwirschaft unterliegen dem Rechnungsjahr des Betriebes; 3 Monate später ist die Erklärung fällig. Auch hier ist jedoch die Hinzuziehung einer Beratung möglich.
Wer keine Erklärung machen muß, kann bis 4 Jahre danach noch eine Veranlagung beantragen. Aber einfach so aussteigen aus der Erklärung ist oft nicht möglich, z.B. wenn Sie in der Vergangenheit bereits eine Anl. KAG/SO abgegeben haben und dem Amt somit als >Anleger< bekannt sind (diese Gruppe genießt eine ganz besondere Behandlung durch die Steuerprüfung; die anderen haben gute Chancen mit der Plausibilitätsprüfung des Computers davonzukommen), oder z.B. riestergefördert werden oder andere Vorsorgeaufwendungen geltend machen sollen.
*Der LSHV hat einen Sondertarif mit dem DGB vereinbart; Mitgliedschaft bei einer der Einzelgewerkschaften nachweisen (Kärtchen) - dann kostet es nur noch zw. 59,- und 179,- € (je nach Bemessungsgrundlage des Falles; es werden zudem Anl. KAG, SO, R usw. ohne weitere Kosten mitbehandelt, sofern der Fall überwiegend eine Lohnsteuererklärung darstellt; Kapitalisten, die sich selbst auf die Gehaltsliste ihrer Firma setzen, können sich vom LSHV also nicht ohne Weiteres die gesamte Unternehmenssteuer bearbeiten lassen...).