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Nachdem die Führung der Deutschen Bank Kenntnis von möglicher weise in früheren Jahren erfolgten Verstößen gegen rechtliche Anforderungen erlangt hat, wurde die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) von der Deutschen Bank hierüber informiert. Die Bafin reagierte umgehend und ordnete eine Sonderprüfung an. Die Deutsche Bank ist ebenfalls nicht untätig und hat für eine unabhängige Untersuchung eine renommierte Anwaltssozietät beauftragt.