Hallo,
das implizite Problem besteht darin, daß auf der Grundlage der gegenwärtigen Marktstruktur die Frage aufgeworfen wird: Was soll man denn tun mit dem lieben Moos?!
Zum Vgl.:
-TG derzeit 2,45% (freibleibend)
-FG/Sparbrief 5Jahre und länger ca. 3,irgendwas%
soviel also zu den "kostenlosen" einfachen Sachen...
-auf Gewinne aus Aktien, Anleihen, Fonds, Privatkrediten usw. zahlen Sie 25% Abgeltungsteuer+Soli+Reli.
-Ihr Betrag wäre grundsätzlich technisch geeignet für eine geschlossene Beteiligung. Nur enthält Die immer das sog. unternehmerische Risiko; Totalverlust nie restlos auszuschließen; man braucht auch sonst Ahnung von der Materie (z.B. ist darauf zu achten, daß die Rechtsform immer auf GmbH(&Co KG) lautet. Schiffsfonds wären steuerlich interessant, aber dort ist das Angebot marktbedingt auch völlig zusammengebrochen und wenn man z.B. den Schiffsraum im Containersegment dem aktuellen Warenaufkommen gegenüberstellt, dann weiß man auch, warum auf dem Zweitmarkt 5bis10-jährige Schiffsfondseinlagen für 1/4 des Nominalwertes angeboten werden (diese Eimer sind unterbeschäftigt und auf Fondsebene laufen Restrukturierungsmaßnahmen, heißt Geld nachschießen und abwarten, was weiter passiert...).
-steuerlich optimal wäre auch physisches Gold (also in Münzen-, Platten- und Barrenform), aber da gibt es den Verwahrungsbedarf. Außerdem gibt es Leute, die sagen: Schielen auf den Goldkurs sei von der Grundauffassung her eine hoch spekulative Angelegenheit, weil Gold nie Mehrwert generiert. Zusätzlich impliziert der Golderwerb stets, auch online, gewisse Kaufspesen.
-Für den Immoerwerb in jeglicher Form haben Sie einen zu niedrigen Level, d.h. außer Sie kaufen in Ungarn usw. ...
Falls Ihr BSV eine VL-Sache war, sind Sie noch weiter eingeschränkt.
Also von daher: Sie können das Guthaben nun zur Auszahlung veranlassen, müßen dann aber wissen, was Sie tun wollen!
Das Argument war nur, daß manche altvorderen Verträge gute Zinserträge lieferten, das kommt aber auf den Einzelfall an...
Vorsicht vor der Tagespost: 8% auf Windräder ist eine Sache, bei der es im Grunde um sog. >Genußscheine< geht. Dies stellt eine Rechtsform dar, die es nur in D. und Ö. gibt und die dem Anleger KEINERLEI Mitspracherecht einräumt! Ich will dem Unternehmen nichts Abträgliches andichten (obwohl die auch hübsch verschachtelt sind...), aber ich sage mal, die Wahl dieses Modus´ dort war sicher nicht von Außen erzwungen, ganz genau so wie man Sie an diesem Platz hier nie zwingen kann, irgendeinen Kreditvertrag zu vereinbaren - also die Darlehensaufnahme bei einem BSV ist immer(!) rein optional...