G
Gast
Hallo,
Ich habe letzte Wochen einen selbstverschuldeten Unfall gebaut. Der Gegner beharrt darauf den Schaden meiner Versicherung zu melden. Obwohl der Schaden minimal ist, will er mit meiner Versicherung den Schaden abrechnen. Ich habe ihm 500,00€ für den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden angeboten aber er wollte es nicht.
Ich würde aber den Schaden, nachdem er von meiner Versicherung beglichen wurde, von der Versicherung aufkaufen. Zum einen möchte ich wissen ob das überhaupt im Nachhinein möglich ist und zum zweiten bis zu welcher Höhe sollte man einen solchn Schaden von der Versicherung aufkaufen? Gibt es da einen Faustregel?
Danke und Gruss
Ich habe letzte Wochen einen selbstverschuldeten Unfall gebaut. Der Gegner beharrt darauf den Schaden meiner Versicherung zu melden. Obwohl der Schaden minimal ist, will er mit meiner Versicherung den Schaden abrechnen. Ich habe ihm 500,00€ für den an seinem Fahrzeug entstandenen Schaden angeboten aber er wollte es nicht.
Ich würde aber den Schaden, nachdem er von meiner Versicherung beglichen wurde, von der Versicherung aufkaufen. Zum einen möchte ich wissen ob das überhaupt im Nachhinein möglich ist und zum zweiten bis zu welcher Höhe sollte man einen solchn Schaden von der Versicherung aufkaufen? Gibt es da einen Faustregel?
Danke und Gruss