N
Newsmaster
Aktuelle Informationen
Themenstarter
- Registriert seit
- 07.03.2009
- Beiträge
- 4.263
Gestern hat das Bundesverfassungsgericht Verfassungsbeschwerden, die von einigen privaten Krankenversicherern eingereicht wurden, in zentralen Punkten für nicht zulässig erachtet oder sogar abgewiesen. Dies teilte das Bundesministerium für Gesundheit kürzlich mit. Des Weiteren soll sich die Bundesregierung laut den Angaben des Ministeriums in der Entscheidung des Gerichtes bestätigt sehen. Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt begrüßte die Entscheidung des Verfassungsgerichtes und hofft, dass nun die beschlossenen Neuregelungen auch im Sinne des Gesetzgebers von der PKV umsetzt werden.