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Wer kann helfen ?
Im jährlichen Kontoauszug der Santanderbank werden abgeführte Steuern nicht mehr angegeben. Lediglich der ausgezahlte Nettozins wird verbucht. Ich halte dies für nicht korrekt.
Andere Banken buchen die vereinarte Brutto-Zinszahlung im Kontoauszug ein und ziehen hiervon die einbehaltenen Steuern ab.
Dieser Auszug kann für das Finanzamt zum vorläufigen Nachweis eingesetzt werden, wenn die Steuerbescheinigung erst nach Monaten kommt.
Die Santanderbank hat im letzten Jahr Steuerbescheinigungen erst im April versandt. Wenn diese Bank auch noch unvollständige Kontoauszüge erstellt, ist dies aus meiner Sicht nicht mehr vertretbar.
Als Selbständiger müssen zum Jahresbeginn Zinseinkünfte für Vorsteuer und Krankenkasse angegeben werden. Mit der Santanderbank unmöglich !
Ist die Bank nicht gesetzlich verpflichtet, Steuerabzüge im Kontoauszug anzugeben ?
Wer hat Informationen hierzu ?
Vielen Dank
arno k
Im jährlichen Kontoauszug der Santanderbank werden abgeführte Steuern nicht mehr angegeben. Lediglich der ausgezahlte Nettozins wird verbucht. Ich halte dies für nicht korrekt.
Andere Banken buchen die vereinarte Brutto-Zinszahlung im Kontoauszug ein und ziehen hiervon die einbehaltenen Steuern ab.
Dieser Auszug kann für das Finanzamt zum vorläufigen Nachweis eingesetzt werden, wenn die Steuerbescheinigung erst nach Monaten kommt.
Die Santanderbank hat im letzten Jahr Steuerbescheinigungen erst im April versandt. Wenn diese Bank auch noch unvollständige Kontoauszüge erstellt, ist dies aus meiner Sicht nicht mehr vertretbar.
Als Selbständiger müssen zum Jahresbeginn Zinseinkünfte für Vorsteuer und Krankenkasse angegeben werden. Mit der Santanderbank unmöglich !
Ist die Bank nicht gesetzlich verpflichtet, Steuerabzüge im Kontoauszug anzugeben ?
Wer hat Informationen hierzu ?
Vielen Dank
arno k