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GoldRet
Hallo,
ich hab eine Frage zur Ersatzfreiheitsstrafe. Die wird ja nur verhängt wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen will. Wenn man jetzt aber die Hälfte der Haftstrafe abgesessen hat und keine Lust mehr darauf hat und die Geldstrafe zahlen will, reduziert sich denn dann der Betrag um die Tage die man schon in Haft war oder muss man trotzdem die volle Geldstrafe bezahlen?
Ich hoffe ihr habt so gut es geht verstanden was ich meine.
ich hab eine Frage zur Ersatzfreiheitsstrafe. Die wird ja nur verhängt wenn man eine Geldstrafe nicht zahlen will. Wenn man jetzt aber die Hälfte der Haftstrafe abgesessen hat und keine Lust mehr darauf hat und die Geldstrafe zahlen will, reduziert sich denn dann der Betrag um die Tage die man schon in Haft war oder muss man trotzdem die volle Geldstrafe bezahlen?
Ich hoffe ihr habt so gut es geht verstanden was ich meine.