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Unregistriert
Klar - wer versicherungspflichtig ist, kann sich seine (gesetzliche) KK aussuchen. Ich glaube allerdings kaum, daß das bezüglich der Nachforderungen einen Unterschied macht. Im Übrigen weiß ich nicht, welches "Hickhack" Sie befürchten - weder ein Anwalt noch das Sozialgericht können irgendwas ändern, also brauchen Sie die erst gar nicht in Marsch setzen. Der von Broiler vorgeschlagene Weg der Stundung ist hier schon der beste Ratschlag...