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Viele Auszubildende können Staat und Chef mitsparen lassen, denn häufig haben auch die Azubis einen Anspruch auf vermögenswirksame Leistungen (VL) des Arbeitgebers. Darauf weist die BHW Bausparkasse hin. Die vermögenswirksamen Leistungen sind bei den Azubis häufig in Tarifverträgen als tarif- oder arbeitsvertraglich Geldleistungen vereinbart, die je nach Branche zwischen sechs und 40 Euro liegen, so die BHW.