G
grelldunkel
Neuer Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 17.04.2013
- Beiträge
- 2
Hallo,
Folgender Sachverhalt. Ich habe meine Steuererklärung für das zurückliegende Jahr fristgerecht eingereicht und u.a. angegeben, dass ich eines meiner Zimmer als steuerliches Arbeitszimmer nutze. Bitte versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte hier keine Tipps zur Steuerhinterziehung. Für das Finanzamt soll ich nun eine Skizze meiner Wohnung anfertigen und erklären, ob ich das angegebene Zimmer wirklich ausschließlich als Arbeitszimmer nutze.
Nun zu meiner Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass Mitarbeiter selbiger Behörde mir einen Hausbesuch abstatten, wenn ich angebe, dass ich das Arbeitszimmer meiner Zweizimmerwohnung in Frankfurt am Main, ich wohne in dieser alleine, letztes Jahr ausschließlich als Arbeitszimmer benutzt habe?
Bestes
Katharina
Folgender Sachverhalt. Ich habe meine Steuererklärung für das zurückliegende Jahr fristgerecht eingereicht und u.a. angegeben, dass ich eines meiner Zimmer als steuerliches Arbeitszimmer nutze. Bitte versteht mich bitte nicht falsch. Ich möchte hier keine Tipps zur Steuerhinterziehung. Für das Finanzamt soll ich nun eine Skizze meiner Wohnung anfertigen und erklären, ob ich das angegebene Zimmer wirklich ausschließlich als Arbeitszimmer nutze.
Nun zu meiner Frage: Wie wahrscheinlich ist es, dass Mitarbeiter selbiger Behörde mir einen Hausbesuch abstatten, wenn ich angebe, dass ich das Arbeitszimmer meiner Zweizimmerwohnung in Frankfurt am Main, ich wohne in dieser alleine, letztes Jahr ausschließlich als Arbeitszimmer benutzt habe?
Bestes
Katharina