A
Alex
Hallo Zusammen,
ich habe hier noch eine andere Frage zur ltersvorsorge die ich auch mit euch teilen möchte.
Also, folgender Fall:
Wenn sich ein Ehepaar scheiden läßt, findet ja in der Regel ein Versorgungsausgleich statt.
In manchen Fällen wird auch eine Unterhaltsregelung betroffen.
Was passiert aber wenn einer der Ehepartner nun nicht gesetzlich rentenversichert ist da er keine Beschäftigung ausübt oder sonst was..
Wird dann auch die privat aufgebaute Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherung) zum Versorgungsausgleich herangezogen?
Diese Rentenversicherung haben Mann und Frau zusammen angespart.
Kann man dann diese Rentenversicherung in zwei aufteilen oder sonst irgendwie auszahlen lassen ?
Was ist die private Altersvorsorge als Versorgungszusage des Arbeitgebers z. B. an einen seiner Vorstände gestalltet wurde?
Wie würde man in der Regel sowas klären ?
Vielen Dank für die Hilfe!
Alex
ich habe hier noch eine andere Frage zur ltersvorsorge die ich auch mit euch teilen möchte.
Also, folgender Fall:
Wenn sich ein Ehepaar scheiden läßt, findet ja in der Regel ein Versorgungsausgleich statt.
In manchen Fällen wird auch eine Unterhaltsregelung betroffen.
Was passiert aber wenn einer der Ehepartner nun nicht gesetzlich rentenversichert ist da er keine Beschäftigung ausübt oder sonst was..
Wird dann auch die privat aufgebaute Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherung) zum Versorgungsausgleich herangezogen?
Diese Rentenversicherung haben Mann und Frau zusammen angespart.
Kann man dann diese Rentenversicherung in zwei aufteilen oder sonst irgendwie auszahlen lassen ?
Was ist die private Altersvorsorge als Versorgungszusage des Arbeitgebers z. B. an einen seiner Vorstände gestalltet wurde?
Wie würde man in der Regel sowas klären ?
Vielen Dank für die Hilfe!
Alex