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Unregistriert
Hallo,
auf Grund eines Studiums (kein Einkommen) ruhte mein Riester-Vertrag einige Jahre.
Heuer (2012) habe ich erstmalig wieder Geld verdient.
In den Riester-Bedinungen lese ich, dass für die volle Zulage 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzuzahlen sind.
Deshalb die lapidare Frage:
Muss ich noch in 2012 die genannten 4% in den Riester-Vertrag einzahlen?
Oder muss ich "Vorjahreseinkommen" so auslegen, als dass ich diese 4% erst in 2013 einzahlen muss?
Für eine kurze Erklärung wäre ich dankbar.
Viele Grüße!
auf Grund eines Studiums (kein Einkommen) ruhte mein Riester-Vertrag einige Jahre.
Heuer (2012) habe ich erstmalig wieder Geld verdient.
In den Riester-Bedinungen lese ich, dass für die volle Zulage 4% des rentenversicherungspflichtigen Vorjahreseinkommens einzuzahlen sind.
Deshalb die lapidare Frage:
Muss ich noch in 2012 die genannten 4% in den Riester-Vertrag einzahlen?
Oder muss ich "Vorjahreseinkommen" so auslegen, als dass ich diese 4% erst in 2013 einzahlen muss?
Für eine kurze Erklärung wäre ich dankbar.
Viele Grüße!