Werbungskosten-Zweitstudium (Master)

Diskutiere Werbungskosten-Zweitstudium (Master) im Finanzamt & Steuern Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, hab mein Bachelorstudium gemacht. Bin aber etwas älter, weshalb ich erstmal arbeiten will. Den Master, der auf meinem Erststudium...
S

Student

Hallo,

hab mein Bachelorstudium gemacht. Bin aber etwas älter, weshalb ich erstmal arbeiten will. Den Master, der auf meinem Erststudium thematisch aufbauen soll, möchte ich sehr gerne berufsbegleitend machen. Aber jeder passende Studiengang würde insgesamt etwa 10.000€ kosten. Das wäre auf Grund meines Alters für mich völlig unrentabel, ich will ja auch mal was verdienen. Jetzt habe ich gelesen, dass ein solches Zweitstudium als Werbungskosten geltend gemacht werden kann und zwar unbegrenzt auf alle Kosten, die anfallen....also Studiengebühren, Fahrtkosten, etc. Eine Uni gibt z.B. folgenden Tipp (für mich trifft Satz 2 zu):

"Förderung: Aufwendungen für die erstmalige Berufsausbildung oder für ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nach aktueller Gesetzeslage als Sonderausgaben bis zu einem Betrag von EUR 6.000,00 abzugsfähig. Ist einer Berufsausbildung oder einem Studium eine abgeschlossene erstmalige Berufsausbildung oder ein abgeschlossenes Erststudium vorausgegangen, liegen dagegen unbeschränkt abzugsfähige Werbungskosten oder Betriebsausgaben vor, wenn die Aufwendungen (Studiengebühren, Fahrtkosten, usw.) im Zusammenhang mit späteren Einnahmen stehen. Des Weiteren liegen Werbungskosten vor, wenn die Berufsausbildung oder das Erststudium im Rahmen eines Dienstverhältnisses (Ausbildungsdienstverhältnis) stattfindet. Weitere Informationen kann Ihnen ein Steuerberater oder das für Sie zuständige Finanzamt geben."

Wenn sich meine Studiengebühren auf 10.000€ belaufen und dazu noch sonstige Aufwendungen kommen, wie Fahrtkosten, wie viel wird mir da voraussichtlich gezahlt und wann? Ich werde ja vermutlich die Studiengebühren pro Jahr selbst finanzieren müssen, um sie dann in der Steuererklärung in Form von Werbungskosten zurückzufordern. Kann mir jemand ungefähr sagen, wie viel ich für das Studium aus eigener Tasche bezahlen müsste? Die Monatlichen Kosten würden sich auf etwa 350-400€ belaufen und dann fällt am Anfang des Studiums eine Gebühr von etwa 300€ an und am Ende eine zusätzliche Gebühr von 1500€. Das Studium würde 2 Jahre dauern.

Vielen Dank schonmal im Voraus für jeden Kommentar.

Student
 
S

Student

Hallo nochmal,

gilt für mich der Arbeitnehmerpauschbetrag von 920€? Wenn ja bedeutet das, dass ich nur diese 920€ in voll von der jährlich fälligen Steuer abziehen kann? Das wäre ja fast garnichts bei dieser hohen Summe von über 10.000€... Ist das richtig oder wird mir noch mehr "erlassen"?

Vielen Dank

Student
 
U

Unregistriert

Student nochmal :),

ich glaub ich habs verstanden...angenommen ich habe etwa 7400€ brutto Steuern im Jahr zu zahlen...und die Werbungskosten belaufen sich im Jahr auf 5000€, dann werden mir diese ganz von den Steuern erlassen...heißt ich müsste nur noch 2400€ Steuern zahlen? Ist das richtig?
Wie ist das wenn meine Werbekosten über dem Steuerbetrag liegt?

Danke

Student
 
M

markus_86*

Neuer Benutzer
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26
Hallo Student,

deine Rechnung ist so nicht ganz richtig.

Alles was du als Werbungskosten in dem entsprechenden Jahr ansetzt, mindert dein zu Versteuerndes Einkommen. Hier ein kleines Beispiel:

Du hast ein Bruttoeinkommen im Jahr von 50.000 EUR und müsstest dafür im Jahr ungefähr 11.000 EUR Steuern bezahlen (der genaue Betrag hängt von deinen individuellen Verhältnissen ab). Dann könntest du von diesen 50.000 deine Werbungskosten (in diesem Beispiel 15.000 EUR) abziehen und würdest auf ein zu versteuerndes Einkommen von 35.000 EUR kommen.
Bei einem Jahreseinkommen von 35.000 EUR müsstst du ungefähr 6.000 EUR an Steuern bezahlen. Deine Steuerrückzahlung würde dann 5.000 EUR betragen, nämlich die Differenz aus den beiden genannten.

Bitte beachte, dass alle Zahlen nur nährungsweise gelten und du ggf. nochmals einen Lohnsteuerhilfeverein bzw. einen Steuerberater konsultieren solltest.

Ich hoffe ich konnte die soweit helfen und du verstehst einigermaßen wie das mit dem Steuersystem funktioniert.

Wenn noch was unklar sein sollte, sag Bescheid.

Viele Grüße,

Markus
 
M

markus_86*

Neuer Benutzer
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26
Zu deinen Fragen im ersten Post:

Erstmal musst du alle Kosten vorlegen. Du bekommst das Geld dann mit der Steuererklärung zurück. Die Fahrtkosten berechnen sich nach den gefahrenen KM zur Uni. Jeder KM wird mit 0,30 EUR angesetzt.
 
U

Unregistriert

@ TE: Sie erhalten die Werbungskosten NICHT erstattet, sondern Sie ziehen sie vom zu versteuernden Einkommen ab - markus hat das völlig zutreffend erklärt. Insofern werden Sie allenfalls 20 bis 30 Prozent zurückerhalten (ich gehe mal von einem mittleren Einkommen aus). Was die Werbungskostenpauschale anbelangt - das ist eine Pauschale, wie der Name schon sagt, also das, was Sie NICHT belegen müssen. Kosten jenseits der Pauschale, die inzwischen übrigens bei 1000 Euro liegt, müssen belegt werden.
 
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Werbungskosten-Zweitstudium (Master)

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