marco
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Hallo,
Rente ist nicht gleich Rente. Es gibt unterschiedliche Rentenarten in Deutschland.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Alterssicherung von Arbeitnehmern dient.
Daneben unterliegen weitere Personen der Versicherungspflicht; auch eine freiwillige Versicherung ist möglich. Neben der Altersrente werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert.
Die jeweiligen Beitragszahler bringen damit die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene Rente (Generationenvertrag).
Außerdem gibt es erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.
Die verschiedenen Renten auf Grund eines dieser Risikofälle sind:
Versichertenrenten
Altersrenten,
Erwerbsminderungsrenten
Erziehungsrenten und
Hinterbliebenenrenten.
Dafür sind persönliche Voraussetzungen (z. B. Erwerbsminderung, Lebensalter, Tod) und
versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z. B. spezifische Wartezeiten) zu erfüllen.
Gruß
Rente ist nicht gleich Rente. Es gibt unterschiedliche Rentenarten in Deutschland.
Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) in Deutschland ist ein Zweig des gegliederten Sozialversicherungssystems, der vorwiegend der Alterssicherung von Arbeitnehmern dient.
Daneben unterliegen weitere Personen der Versicherungspflicht; auch eine freiwillige Versicherung ist möglich. Neben der Altersrente werden Renten bei verminderter Erwerbsfähigkeit sowie Leistungen zur Rehabilitation erbracht.
Die gesetzliche Rentenversicherung wird im Wesentlichen durch ein Umlageverfahren finanziert.
Die jeweiligen Beitragszahler bringen damit die Renten der aus dem Arbeitsleben Ausgeschiedenen auf und erwerben selbst einen Anspruch auf ihre eigene Rente (Generationenvertrag).
Außerdem gibt es erhebliche Zuschüsse aus dem Bundeshaushalt.
Die verschiedenen Renten auf Grund eines dieser Risikofälle sind:
Versichertenrenten
Altersrenten,
Erwerbsminderungsrenten
Erziehungsrenten und
Hinterbliebenenrenten.
Dafür sind persönliche Voraussetzungen (z. B. Erwerbsminderung, Lebensalter, Tod) und
versicherungsrechtliche Voraussetzungen (z. B. spezifische Wartezeiten) zu erfüllen.
Gruß
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