Gesetzliche Pflegeversicherung
Die GPV (Gesetzliche Pflegeversicherung) ist ebenso eine der fünf Pflichtversicherungen der Sozialversicherung bzw. des Sozialversicherungssystems. Bei stark erhöhtem pflegerischen Bedarf bzw. an hauswirtschaftlicher Versorgung von mehr als 6 Monaten trägt sie einen Kostenanteil.
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