Aufhebungsvertrag abschließen?

Diskutiere Aufhebungsvertrag abschließen? im Arbeit & Arbeitgeber Forum im Bereich Weitere Finanzforen; Hallo, ich will schnell raus aus meinem Arbeitsverhältnis, weil mir das Arbeitsklima nicht gefällt. Meine Kündigungsfrist beträgt aber drei...
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thuger

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Hallo,

ich will schnell raus aus meinem Arbeitsverhältnis, weil mir das Arbeitsklima nicht gefällt. Meine Kündigungsfrist beträgt aber drei Monate zum Ende des Quartals, daher komme ich erst zum Jahresende raus. Soll ich einen Aufhebungsvertrag schließen?

Würde mich über Eure Meinung freuen.
 
U

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Hallo,

solange Sie keine Anschluß-Beschäftigung haben - vergessen Sie es! Das ist zu gefährlich...

Dann:
Sowas müssen Sie gründlicher vorbereiten:
In der heutigen psychopatischen Betriebsführung ist das leicht - Sie üben z.B. gezielt konstruktive Kritik, um als >Störenfried< aufzufallen. Man kann z.B. auch dem Chef unausgesprochen mitteilen, was man von ihm hält...
Dann wenn der Betrieb Sie loshaben möchte, und das geht heute wie gesagt Ratz Fatz, lassen Sie sich ein Abfindungs-Angebot machen - das Sie ablehnen!!
Wenn die Chefs zum 2.Mal mit Ihnen "sprechen möchten" - und dabei z.B. 50% mehr beiten, lehnen Sie erneut ab...
Dann spätestens gehen Sie zum Betriebsrat, und lassen durchblicken, daß Sie der Firma auf 3-6Monate gerne den Rücken kehren möchten. Wenn der BR dann ein Netter ist, organisiert er einen Aufhebungsvertrag mit einem guten Zeugnis für Sie. Der Vorteil: Sie haben das Unternehmen dann auf eigenen Wunsch verlassen und man bedauert es offiziell. Außerdem wünscht man Ihnen alles Gute für die Zukunft. Außerdem kann der BR dann durchsetzen, daß das Unternehmen mit verweis auf das erteilte Zeugnis keine weiteren Aussagen zu Ihnen macht, z.B. wenn ein anderes Unternehmen, bei dem Sie sich bewerben, da anruft...Das ist natürlich deutlich weniger Geld, als bei einer Abfindung (hier: 1Monatslohn*die Jahre die Sie im Unternehmen waren/alles Brutto, denn die Abfindung ist ihrerseits steuer- und abgabenpflichtig)!! Es hängt davon ab, wie früh im Voraus der BR das mit HR vereinbaren kann...die Chefs müssen Sie loswerden wollen...!!!

Tip: Machen Sie sich darauf gefasst, daß sämtliche Spitzel auf Sie angesetzt werden - reden Sie, wenn überhaupt also nur mit dem absoluten Vertrauenskreis und gedämpft darüber! Machen Sie sich auch darauf gefasst, daß es zu gezielten Aushorchkonfrontationen kommt - auch von Leuten, von denen Sie nicht geglaubt hätten, daß Die mit dem Chef...darunter sind auch die notorischen Plappermäuler...und die sonstigen Neugierigen...
Die offizielle Version lautet also, daß Sie "was Anderes vorhaben" - und das ist ja auch nicht mal gelogen!
Wenn das so ein Laden ist, wie ich vermute, wird das Groß der Belegschaft großes Verständnis aufbringen...
 
U

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Neiiin,

nicht die Abfindung - da kriegen Sie zwar mehr Geld, sind aber "abgefunden"! D.h. Sie haben keinerlei Anspruch auf ein gutes Arbeitszeugnis!
Wir wissen Alle, wie spießig es heute ist -> ohne ein günstiges Arbeitszeugnis geht gar nix bei anderen Unternehmen...
Wenn Sie Ü60 sind und einen hübschen Batzen kriegen und das Haus schon abgezahlt ist, können Sie das so machen*.
Aber als Joungster geht das meist nach Hinten los!
->vorwardende Auflösungsvereinbarung, sobald der AG gepisst ist!!

*Einkommensteuer+Sozialabgaben werden fällig, d.h. bei einer größeren Summe heißt das ev. Spitzensteuersatz in dem Jahr...
 
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thuger

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Auf jeden Fall sind hier Dinge genannt worden, die einleuchtend sind und an die ich gar nicht gedacht habe. Also ein neuer Job liegt in der Schwebe, ist aber noch nicht sicher.

Mhm, ich habe das Thema mal in der Firma angesprochen, bzw mit einem Kollegen besprochen, der mich in dieser Hinsicht verstehen kann. Naja, das letzte Wort ist noch nicht gesprochen.
 
joops

joops

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Hallo,

ich will schnell raus aus meinem Arbeitsverhältnis, weil mir das Arbeitsklima nicht gefällt. Meine Kündigungsfrist beträgt aber drei Monate zum Ende des Quartals, daher komme ich erst zum Jahresende raus. Soll ich einen Aufhebungsvertrag schließen?

Würde mich über Eure Meinung freuen.
Nur wenn eine Anschlussbeschäftigung sicher ist und Du daher kein Arbeitslosengeld in Anspruch nehmen musst, denn Du erhälst eine dreimonatige Sperrfrist für den Bezug von Arbeitslosengeld, weil Du selbst an der Beendigung Deines Arbeitsverhältnisses mitgewirkt hast!
 
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Selbst wenn du nicht unterschreibst, dann wird das Klima mit deinen Vorgesetzten wahrscheinlich die nächste Zeit nicht gerade besser ...
Auf so etwas hätte ich dann auch keine Lust.
 
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