Hallo
Wenn du im jetzt erst ins Ref. gekommen bist, hast du derzeit keinerlei finanielle Sicherheit wenn du berufsunfähig werden solltest. Bei Beamten spricht man von Dienstunfähigkeit. Sobald du verbeamtet auf Lebenszeit bist, bekommst du in dem Fall ein Ruhegehalt. Passiert dir iIn der Zeit zwischen Ref. und Verbeamtung auf Lebenszeit etwas, kommt es drauf an wie lange du schon arbeitest. Wenn du länger als 3 Jahre arbeitest, zahlt dir dein Dienstherr rückwirkden in die gesetzliche Rente ein und du bekommst (mit viel Glück) eine Erwerbsminderungsrente. Warum viel GlücK? Voraussetzng dafür ist nicht nur die Dauer der eingezahlten Jahre, sondern auch ob du dem allgemeinen Arbeitsmarkt in irgendeiner Form noch zur Verfügung stehst. Erst wenn du keine 3 Stunden täglich IRGENDEINER Arbeit nachgehen kannst, bekommst du die Rente. Schließe auf jeden Fall eine Berufsunfähigkeitsversicherung ab und achte drauf, dass diese eine Dienstunfähigkeitsklausel enthält!
Mein Kumpel hatte die gleiche Frage. Er wurde hier beraten:
www.optima-finanz.com
War wohl sehr gut
Gruß