Hallo,
der Unterhalt für Ex-Frauen ist "kürzlich" neu geregelt worden.
Frauen können jetzt nicht mehr Jahrzehntelang auf der Tasche von Ex-Männern leben.
Natürlich können Sie sich erst mal verklagen lassen. Allerdings tragen Sie bei einem Gerichtstermin auf der untersten Stufe die Verfahrenskosten hälftig unabhängig vom Ausgang. Es könnte also u.U. billiger sein, sich gleich einen Anwalt zu verschaffen und die Sache mit dem Anwalt der Gegenseite (...) außergerichtlich zu regeln.
Inwieweit bei Ihrer Ex-Frau (temporäre) Ansprüche überhaupt betehen, steht 1zu1 im Gesetz.
Bei Ihrer Konfiszierung wiederum gilt natürlich die Grenze des -Existenzminimums-
Fragen Sie mich nicht nach Zahlen, ich selbst war noch nie in der beknackten Situation und kenne nur die allgemeinen Regeln, OK!?
Wenn Sie ein bisschen fit sind im Umgang mit dem world-wide-web, können Sie das auch heute Abend noch selber klären.