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Regen44
Benutzer
Themenstarter
- Registriert seit
- 03.07.2011
- Beiträge
- 36
Hallo..
ich hab da mal ne Frage.
Unzwar kenne ich jemanden der eine Immobilie besitzt, er hat einen Mieter der seine Wohnung wie ein Schweinestall bewohnt. Der Vermieter hat Ihn zwar mehrmals aufgefordert die Wohnung wieder in Ordnung zu bringen, worauf der Mieter nicht reagiert hat. Der Vermieter hat dann die fristlose Kündigung eingereicht, worauf der Mieter auch nicht reagiert hat. Der Vermieter hat ihm seine Schlüssel abgenommen und Ihn nicht mehr in die Wohnung gelassen. Der Mieter jedoch hat die Tür und Fenster eingeschlagen weil er seinen Ersatz-Schlüssel verloren hat und ist trotzdem in die Wohnung eingedrungen.
Darf der Vermieter seinem Mieter die Schlüssel einfach abnehmen und Ihn nicht mehr in die Wohnung lassen?
Danke im Voraus
ich hab da mal ne Frage.
Unzwar kenne ich jemanden der eine Immobilie besitzt, er hat einen Mieter der seine Wohnung wie ein Schweinestall bewohnt. Der Vermieter hat Ihn zwar mehrmals aufgefordert die Wohnung wieder in Ordnung zu bringen, worauf der Mieter nicht reagiert hat. Der Vermieter hat dann die fristlose Kündigung eingereicht, worauf der Mieter auch nicht reagiert hat. Der Vermieter hat ihm seine Schlüssel abgenommen und Ihn nicht mehr in die Wohnung gelassen. Der Mieter jedoch hat die Tür und Fenster eingeschlagen weil er seinen Ersatz-Schlüssel verloren hat und ist trotzdem in die Wohnung eingedrungen.
Darf der Vermieter seinem Mieter die Schlüssel einfach abnehmen und Ihn nicht mehr in die Wohnung lassen?
Danke im Voraus