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Unregistriert
hallo,
ist der arbeitgeber in der pflicht die fahrtkosten seiner angestellten zu bezahlen oder kann er verlangen, das diese durch die steuererklärung wieder teilweise reingeholt werden? kann das finanzamt wiederum dem arbeitgeber auferlegen, dass er die fahrtkosten im vorfeld schon bezahlt?
ist der arbeitgeber in der pflicht die fahrtkosten seiner angestellten zu bezahlen oder kann er verlangen, das diese durch die steuererklärung wieder teilweise reingeholt werden? kann das finanzamt wiederum dem arbeitgeber auferlegen, dass er die fahrtkosten im vorfeld schon bezahlt?