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MeDo
Hallo Zusammen,
nach einem Unfall in der ich unschuldig war also da ist mir ein Auto reingefahren und ich stand an der Ampel habe ich mein Wagen selber repariert...
Zum Fall:
Gutachten:
Widerbeschaffungswert Fahrzeug ca 3700,-
Restwert 200,-
Reparaturkosten laut Gutachten 3800,-
Reparaturdauer 5 Tage
Die Versicherung hat mir knapp 2800 ausgezahlt... Wegen Mwst usw.
Jetzt habe ich den Wagen innerhalb von 2 Tagen selber repariert und hatte knapp 1000 Euro kosten und nicht mehr.
Doch kann die Versicherung jetzt von mir ein Nachweis verlangen ob mein Wagen repariert wurde oder nicht?
Kriegt man die Mwst wieder zurückgezahlt wenn man nachweist das man die Erstazteile selber gekauft hat? Wenn ja bei wem muss man sich melden?
Warum wird hier ein Reperaturdauer eingetragen? Kann ich für diese Tage ein Ersatzwagen verlangen?
Dankeschön!
nach einem Unfall in der ich unschuldig war also da ist mir ein Auto reingefahren und ich stand an der Ampel habe ich mein Wagen selber repariert...
Zum Fall:
Gutachten:
Widerbeschaffungswert Fahrzeug ca 3700,-
Restwert 200,-
Reparaturkosten laut Gutachten 3800,-
Reparaturdauer 5 Tage
Die Versicherung hat mir knapp 2800 ausgezahlt... Wegen Mwst usw.
Jetzt habe ich den Wagen innerhalb von 2 Tagen selber repariert und hatte knapp 1000 Euro kosten und nicht mehr.
Doch kann die Versicherung jetzt von mir ein Nachweis verlangen ob mein Wagen repariert wurde oder nicht?
Kriegt man die Mwst wieder zurückgezahlt wenn man nachweist das man die Erstazteile selber gekauft hat? Wenn ja bei wem muss man sich melden?
Warum wird hier ein Reperaturdauer eingetragen? Kann ich für diese Tage ein Ersatzwagen verlangen?
Dankeschön!