Gesetzlich Versicherte haben ein sofortiges Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse Zusatzbeiträge ankündigt. Dabei spielt es keine Rolle, wie lange sie bereits bei ihrer Versicherung Mitglied sind. Die Kündigungsfrist beträgt zwei Monate zum Monatsende. Erfährt ein Versicherter im Januar, dass seine Kasse einen Zusatzbeitrag erhöht und kündigt noch im selben Monat, kann er seine Kasse Ende März verlassen. Zusatzbeiträge muss er dann nicht zahlen, die normalen Beiträge hingegen schon.
Um zu kündigen reicht ein einfaches Kündigungsschreiben. Innerhalb von 14 Tagen muss die Kasse eine Kündigungsbestätigung schicken. Diese muss dann bei der neuen Kasse eingereicht werden. Der alten Kasse muss der Versicherte wiederum die Mitgliedsbestätigung der neuen Kasse schicken. Erst dann ist der Wechsel wirksam.