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Beim Leasing von Fahrzeugen besteht häufig eine Versicherungslücke. So kann es passieren, dass bei einem Verlust oder Totalschaden des Leasingfahrzeuges der Käufer nicht alles von der Versicherung ersetzt bekommt. Es bleibt eine Differenz zwischen der Restleasingforderung des Leasinggebers und dem von der Versicherung erstatteten Wiederbeschaffungswertes. Diese muss der Leasingnehmer häufig aus eigener Tasche zahlen. Das muss nicht sein, wie die BGV/Badische Versicherungen erläutert, einen Schutz hiervor bietet die sogenannte GAP-Deckung.