Versorgungsausgleich und Altersvorsorge

Diskutiere Versorgungsausgleich und Altersvorsorge im Altersvorsorge Forum im Bereich Versicherungen; Hallo Zusammen, ich habe hier noch eine andere Frage zur ltersvorsorge die ich auch mit euch teilen möchte. Also, folgender Fall: Wenn...
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Alex

Hallo Zusammen,

ich habe hier noch eine andere Frage zur ltersvorsorge die ich auch mit euch teilen möchte.

Also, folgender Fall:

Wenn sich ein Ehepaar scheiden läßt, findet ja in der Regel ein Versorgungsausgleich statt.
In manchen Fällen wird auch eine Unterhaltsregelung betroffen.

Was passiert aber wenn einer der Ehepartner nun nicht gesetzlich rentenversichert ist da er keine Beschäftigung ausübt oder sonst was..

Wird dann auch die privat aufgebaute Altersvorsorge (z. B. Rentenversicherung) zum Versorgungsausgleich herangezogen?
Diese Rentenversicherung haben Mann und Frau zusammen angespart.

Kann man dann diese Rentenversicherung in zwei aufteilen oder sonst irgendwie auszahlen lassen ?

Was ist die private Altersvorsorge als Versorgungszusage des Arbeitgebers z. B. an einen seiner Vorstände gestalltet wurde?

Wie würde man in der Regel sowas klären ?

Vielen Dank für die Hilfe!

Alex
 
rudi

rudi

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Hallo, Alex

es hängt davon ab, ob und wie, zur Zeit der Eheschließung, die Vereinbarung zwischen den Ehepartnern ausgesehen hat.

Wenn die Ehepartner keine gesonderte Ehevertrag abgeschlossen haben, dann gilt die Zugewinngemeinschaft.

D.h., alles, was währen der Ehezeit verdient wurde, gehört beiden Ehepartnern gemeinsam.

Falls die Ehepartner beide Berufstätig sind und Rentenanwartschaften erzielt haben, dann findet nach der Scheidung ein Versorgungsausgleich statt.

Die Rentenanwartschaft des Mannes wird mit der Rentenanwartschaft der Frau addiert und in exakt zwei Teilen aufgeteilt und beiden Ehepartnern zugesprochen.

Beispiel: Der Mann hat während der Ehezeit 500,00€ an Rentenanwartschaft verdient und die lediglich 200,00€ Euro.

Die Summe beider Anwartschaften ergibt demnach 700,00€.

Geteilt durch zwei ergibt für jeden Partner 350,00€.

Falls der Mann 500,00€ aber die Frau 0,00€. Dann ergibt für jeden lediglich 250,00€ Rentenanwartschaft.

Das gleich gilt auch für sonstige Rentenanwartschaften.

Egal ob das Privat oder gesetzlich ist.

Auch Betriebsrenten und Versorgungskassen fallen unter dieser Aufteilung.

Falls aber die Ehepartner zu Beginn der Ehe Gütertrennung vereinbart haben, dann gilt es, das jeder Partner das bekommt, was er auch sowohl vor als auch während der Ehe verdient haben.

Deshalb ist es sehr wichtig bei einer Eheschließung vorher zu überlegen um bei einer eventuellen Scheidung nicht leer dazustehen.

Das gilt insbesondere für die Frau, die ja in der Regel Hausfrau ist und auch keine eigene Rentenanwartschaften verdient.

Bei einer Gütertrennung geht sie leider leer aus.


Gruß
 
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