G
Gast
Hallo,
Als Eigentümer eines Mietshauses habe ich das Recht 2% des Kaufpreises jährlich abzuschreiben.
Aber das Finanzamt sagt nein. Lediglich vom Gebäudewert kann ich die 2% als Abnutzung abschreiben.
Davon soll und muss der Wert des Grunstücks abgezogen werden, weil ein Abnutzung des Grundstücks ja nicht geschieht. Ist uch nachvollziehbar.
Der Kaufpreis betrug, samt Nebenkosten, 750.000€.
Das Grindstück ist 345,00 qm groß. Bei einem quadratmeterpreis von 300,00€ wird ein Grundstückswert von 105.000,00€ angezogen.
Dann bleiben AfA- abzugsfähig 645.000,00€ davonkann ich 50 Jahre lang jährlich 12900,00€ abschreiben.
D.h. Den eigenommen Mieten diesen Betrag als sogenanntes AfA entgegen halten.
Meine Fage ist, wie wird der Grundstücksewert ermittelt? Wonach richtet sich dieser Wert?
Denn ich weiß, dass der Grundstückswert für mein Grundstück wesentlicher höher liegt. De Gutachter hat den Grundstückspreis mit 560,00€ angesetz.
Warum dieser Ubterschied?
Als Eigentümer eines Mietshauses habe ich das Recht 2% des Kaufpreises jährlich abzuschreiben.
Aber das Finanzamt sagt nein. Lediglich vom Gebäudewert kann ich die 2% als Abnutzung abschreiben.
Davon soll und muss der Wert des Grunstücks abgezogen werden, weil ein Abnutzung des Grundstücks ja nicht geschieht. Ist uch nachvollziehbar.
Der Kaufpreis betrug, samt Nebenkosten, 750.000€.
Das Grindstück ist 345,00 qm groß. Bei einem quadratmeterpreis von 300,00€ wird ein Grundstückswert von 105.000,00€ angezogen.
Dann bleiben AfA- abzugsfähig 645.000,00€ davonkann ich 50 Jahre lang jährlich 12900,00€ abschreiben.
D.h. Den eigenommen Mieten diesen Betrag als sogenanntes AfA entgegen halten.
Meine Fage ist, wie wird der Grundstücksewert ermittelt? Wonach richtet sich dieser Wert?
Denn ich weiß, dass der Grundstückswert für mein Grundstück wesentlicher höher liegt. De Gutachter hat den Grundstückspreis mit 560,00€ angesetz.
Warum dieser Ubterschied?