G
Gast
Hi,
ich habe im letzten Jahr mein Einfamilienhaus fertiggestellt. Die Hauptarbeiten habe ich durch eine Firma erstellen lassen. Aber auch einiges selber gemacht. Unter anderem Maler- und Tapezierarbeiten, Außenanlage sowie Elektrik in eigener Arbeit erledigt.
Jetzt kommt die Genossenschaft und will von mir einen Beitrag für die von mir selbst erledigten Arbeiten haben.
Die Firma hat ihre eigene Mitarbeiter, für die sie die Beiträge für die Arbeiten an meinem Haus bezahlt.
Aber die Baugenossenschaft will auch von mir wissen, welchen Wert die eigene Leistungen ausmachen um dementsprechend den Beitrag zu errechen. Muss ich das der BG angeben?
Wenn ja, welchen Wert sollte ich angeben und wie hoch wäre dann der Beitrag?
Außerdem was habe ich davon?
Kann ich später wegen einer Erwerbsunfähigkeit eine Rente bei der Berufsgenossenschaft beantragen?
Wäre dankbar für die Infos.
Gruß
ich habe im letzten Jahr mein Einfamilienhaus fertiggestellt. Die Hauptarbeiten habe ich durch eine Firma erstellen lassen. Aber auch einiges selber gemacht. Unter anderem Maler- und Tapezierarbeiten, Außenanlage sowie Elektrik in eigener Arbeit erledigt.
Jetzt kommt die Genossenschaft und will von mir einen Beitrag für die von mir selbst erledigten Arbeiten haben.
Die Firma hat ihre eigene Mitarbeiter, für die sie die Beiträge für die Arbeiten an meinem Haus bezahlt.
Aber die Baugenossenschaft will auch von mir wissen, welchen Wert die eigene Leistungen ausmachen um dementsprechend den Beitrag zu errechen. Muss ich das der BG angeben?
Wenn ja, welchen Wert sollte ich angeben und wie hoch wäre dann der Beitrag?
Außerdem was habe ich davon?
Kann ich später wegen einer Erwerbsunfähigkeit eine Rente bei der Berufsgenossenschaft beantragen?
Wäre dankbar für die Infos.
Gruß