W
Wolto
Servus,
folgende Frage hab ich. Wenn ein Mieter einen Balkon besitzt, gehört dann das Streichen des Balkongeländers zu den Aufgaben die der Mieter mit den Schönheitsreparaturen ausführen muss oder nicht? Fenster und Türen sind ja auch nur von Innen zu streichen und nicht von Aussen.
folgende Frage hab ich. Wenn ein Mieter einen Balkon besitzt, gehört dann das Streichen des Balkongeländers zu den Aufgaben die der Mieter mit den Schönheitsreparaturen ausführen muss oder nicht? Fenster und Türen sind ja auch nur von Innen zu streichen und nicht von Aussen.