Hallo,
Renten und Einkommen sind hier gleich - 8130,- (Stand 2013) kann man steuerfrei beziehen, danach greift die ganz "normale" Progressionskurve. Rentenbezüge von ca. 677€/monatlich sind also steuerfrei.
Bei Rentnern, wo´s knapp ist, kann noch der Rentner"pauschbetrag" in Höhe von 102€/p.a. geltend gemacht werden (Z.44, Anl.R /vorbehaltlich Formularänderungen!).
Deweiteren gibt es anrechenbare Sonderausgaben in Höhe von 36€.
Sowie Vorsorgeaufwendungen bis zu € 1.286,-
Eine Rentnerin darf dann somit nach der einfachen Berechnung, ca. bis zu € 9555,- "verdienen", um eine steuerliche Abführung zu vermeiden - hier muß aber natürlich eine nachweisliche Steuererklärung gemacht werden...
Die Besteuerung von Renten wird seit 05 (50%ige Anrechnung) stufenweise eingeführt - jedes Eintrittsjahr seither 2% mehr - bis 2020=80%; danach geht´s jährlich um 1% nach Oben, so daß Leute, die 2040 in Rente gehen, letztlich mit der ganzen Alimentierung steuerpflichtig sind...
Die 9555,- dürfen 2013 somit 66% der Gesamtbezüge ausmachen ->Bei Neurentnern (adnere siehe Eintrittsjahr!)...
Progression: Riester-/Bruttoentgeltumwandlungs- sowie private kapitalgedeckte (Leib-)Renten werden hinzugezählt (bei Letzteren kommt´s ein bisschen auf den Bezugszeitpkt. an - später (bis 90) ist besser für den Steuersatz -"Ertragsbechnung"/dies gilt auch für sog. Direktvers., aber man muß da heute generell aufpassen, um welche Produktkategorie es bei einem Vertrag wirklich geht /Basis-Sache ~ Besteuerung wie Riester/BAV...)! ->siehe §40 EStG.
Einschlägig insgesamt ist der §22 Einkommensteuergesetz (EStG).
Danach sind u.a. BG-Unfallrenten und Kriegsversehrtenrenten weiterhin steuerfrei. *Thumbs Up*
Dies gilt jedoch z.B. nicht für Witwen- und Waisenrenten!!! Merke: Kinder in der BRD können steurpflichtig werden...