W
Walisia
Hallo und guten Tag,
ich hätte mal eine Frage an die Profis bezüglich den Werbungskosten und der Fahrt zur Arbeit.
Man darf ja bei den Werbungskosten die einfache Strecke geltend machen. Gilt denn dabei immer zwingend der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder auch der Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung? Weil bei mir ist das so, die Strecke auf dem Heimweg nach Feierabend ist 2 Kilometer länger als morgens, entsprechend könnte ich natürlich über das Jahr verteilt rund 440 Kilometer mehr geltend machen. Bei 30 Cent, die der Staat bezahlt sind das immerhin auch nochmal 132 Euro zusätzlich, die von der Steuerlast weg gehen. Daher also die Frage, nur Weg zur Arbeit oder hauptsache einfache Strecke?
ich hätte mal eine Frage an die Profis bezüglich den Werbungskosten und der Fahrt zur Arbeit.
Man darf ja bei den Werbungskosten die einfache Strecke geltend machen. Gilt denn dabei immer zwingend der Weg von der Wohnung zur Arbeitsstätte oder auch der Weg von der Arbeitsstätte zur Wohnung? Weil bei mir ist das so, die Strecke auf dem Heimweg nach Feierabend ist 2 Kilometer länger als morgens, entsprechend könnte ich natürlich über das Jahr verteilt rund 440 Kilometer mehr geltend machen. Bei 30 Cent, die der Staat bezahlt sind das immerhin auch nochmal 132 Euro zusätzlich, die von der Steuerlast weg gehen. Daher also die Frage, nur Weg zur Arbeit oder hauptsache einfache Strecke?