A
AcJoker
Hallo,
ich habe grade den Arbeitgeber gewechselt.
Zuvor hatte ich eine Betriebliche Altersvorsorge über die Alte Leipziger.
Nach meinem Ausscheiden habe ich zuerst einen Brief bekommen das die Versicherung nun auf mich als Privatperson übertragen wäre.
Ich könnte nun die Versicherung auf meinen neuen AG übertragen, sie privat weiter zahlen ohne Steuervorteil oder Beitragsfrei stellen.
In den nächsten Tagen bekäme ich noch eine Abrechnung über den Wechsle.
Anbei lag eine Formular für meinen neuen AG.
Nun habe ich abgewartet bis die angekündigte Abrechung kam.
Und siehe da, sie kam auch gut 3 Wochen später. Und mit ihr in einem extra Brief, eine Rechnung über den Beitrag des laufenden Monats und des folgenden Monats.
Ich würde aber gerne die Versicherung Beitragsfrei stellen da ich eh nie mit der Alten Leipziger zufrieden war und mein neuer AG bessere konditionen bietet.
Eigentlich ging ich davon aus das die Versicherung automatisch erst mal Beitragsfrei gestellt wird und ich alles andere Beantragen muss.
Im ersten Schreiben steht nur das die Versicherung nun zu gleichen Konditionen auf mich übertragen wurde, ich ging dabei aber nicht von den Beiträgen sondern von den Zinsen und Versicherungsbedingungen aus.
Auch war hier keine Einzugsermächtigung beigelegt oder gar eine Aufforderung zur Zahlung zukünftiger Beiträge.
Nur ein Formular für meinen neuen AG, dem ich dann die Versicherung übertragen würde und der dann seiner Seits eine Einzugsermächtigung erteilen würde.
Meine Frage wäre nun ob dieses vorgehen rechtmässig ist.
Schreiben Nr. 2 & 3 habe ich grade erst erhalten, kann also erst Montag dort telefonisch nachfragen.
Oder bedeutet folgender Absatz das ich nun 4 Wochen zeit habe den Vertrags beitragsfrei zu stellen, ansonsten läuft er automatisch mit meinen zuvor gezahlten Beiträgen weiter?
"Bitte überweisen Sie den offenstehenden Betrag unter Angabe Ihrer Firmen-Nr. xxxx auf unser unten angegebenes Konto.
Weicht Ihre Zahlung von dem von uns in Rechnung gestellen Saldo ab, bitten wir um einen kurzen Hinweis. Ansonsten gilt der Saldo mit Ablauf von vier Wochen als von Ihnen anerkannt."
Interessant finde ich auch das ich in einem Brief Anschreiben der Alten Leipziger und der DHK finde.
Gruß
Joker
ich habe grade den Arbeitgeber gewechselt.
Zuvor hatte ich eine Betriebliche Altersvorsorge über die Alte Leipziger.
Nach meinem Ausscheiden habe ich zuerst einen Brief bekommen das die Versicherung nun auf mich als Privatperson übertragen wäre.
Ich könnte nun die Versicherung auf meinen neuen AG übertragen, sie privat weiter zahlen ohne Steuervorteil oder Beitragsfrei stellen.
In den nächsten Tagen bekäme ich noch eine Abrechnung über den Wechsle.
Anbei lag eine Formular für meinen neuen AG.
Nun habe ich abgewartet bis die angekündigte Abrechung kam.
Und siehe da, sie kam auch gut 3 Wochen später. Und mit ihr in einem extra Brief, eine Rechnung über den Beitrag des laufenden Monats und des folgenden Monats.
Ich würde aber gerne die Versicherung Beitragsfrei stellen da ich eh nie mit der Alten Leipziger zufrieden war und mein neuer AG bessere konditionen bietet.
Eigentlich ging ich davon aus das die Versicherung automatisch erst mal Beitragsfrei gestellt wird und ich alles andere Beantragen muss.
Im ersten Schreiben steht nur das die Versicherung nun zu gleichen Konditionen auf mich übertragen wurde, ich ging dabei aber nicht von den Beiträgen sondern von den Zinsen und Versicherungsbedingungen aus.
Auch war hier keine Einzugsermächtigung beigelegt oder gar eine Aufforderung zur Zahlung zukünftiger Beiträge.
Nur ein Formular für meinen neuen AG, dem ich dann die Versicherung übertragen würde und der dann seiner Seits eine Einzugsermächtigung erteilen würde.
Meine Frage wäre nun ob dieses vorgehen rechtmässig ist.
Schreiben Nr. 2 & 3 habe ich grade erst erhalten, kann also erst Montag dort telefonisch nachfragen.
Oder bedeutet folgender Absatz das ich nun 4 Wochen zeit habe den Vertrags beitragsfrei zu stellen, ansonsten läuft er automatisch mit meinen zuvor gezahlten Beiträgen weiter?
"Bitte überweisen Sie den offenstehenden Betrag unter Angabe Ihrer Firmen-Nr. xxxx auf unser unten angegebenes Konto.
Weicht Ihre Zahlung von dem von uns in Rechnung gestellen Saldo ab, bitten wir um einen kurzen Hinweis. Ansonsten gilt der Saldo mit Ablauf von vier Wochen als von Ihnen anerkannt."
Interessant finde ich auch das ich in einem Brief Anschreiben der Alten Leipziger und der DHK finde.
Gruß
Joker