Lector
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Worüber Bausparkassen und Bausparer sich nicht einig werden konnten, entschied 2017 nun der BGH!
Juristisch scheint es keine Lösung im Streit über gekündigte Bausparverträge zu geben. Vorrangig geht es dabei um die Möglichkeit der Bausparkassen einen Vertrag zu kündigen, sofern dieser vom Kunden, dem Bausparer, nicht abgerufen wird. -- Die Entscheidung wird von allen Seiten gespannt erwartet.
Bausparverträge, die durch Riester gefördert wurden, waren vor Kurzem noch eine Win-Win-Situation für Bausparkassen und Bausparer gleichermaßen. Seit dem Bestehen des derzeitigen Niedrigzinsniveaus aber, hat sich das geändert.
Durch die zahlreichen Möglichkeiten Alt-Verträge (mit vergleichsweise höheren Zinsen bis zu 5%) zu nutzen, statt den abgeschlossenen, oftmals zu teuren Bausparvertrag aufzurufen, sehen sich die Bausparkassen benachteiligt. Mit Nutzung von Alt-Verträgen ergibt sich für die Bausparkassen nun kein Gewinn mehr.
Der Effekt: Viele Bausparkassen wie bspw. die Wüstenrot oder Schwäbisch Hall kündigten daraufhin die aus ihrer Sicht nicht länger profitablen Bausparverträge. Die Begründung: Umgekehrt stünde es den Bausparern frei ebenfalls eine Kündigung für den bestehenden Bausparvertrag in Anspruch zu nehmen, solange eine mehr als zehnjährige Zinsbindung bestünde.
2017 -- Das Jahr der Entscheidung für Bausparer & Bausparkassen
Eine klare Rechtsprechung ist bislang anhand unterschiedlicher Entscheidungen an diversen Gerichten nicht zu erkennen. Aufgrund dessen erfolgt im neuen Jahr nun eine endgültige Entscheidung vom BGH.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entscheidet der BGH pro Bausparer, würden die bislang ausgesprochenen Kündigungen geltender Bausparverträge als nicht erlaubt eingestuft. Die Wirtschaftslage der Bausparkassen Wüstenrot & Co. wäre dann für ein Urteil zu vernachlässigen.
Entscheidet der BGH allerdings pro Bausparkassen, würde Bausparer wohl eine enorme Kündigungswelle geltender Bausparverträge bevorstehen. Die Aussichten auf ein positives Image für Bausparkassen sind hierbei allerdings mehr als gering, denn nach der Kündigung ist vor der neuen Kundenakquise, vorausgesetzt es bleibt bei der jetzigen Niedrigzinsphase.
-- Die Spannung steigt, wie sich der BGH im Fall gekündigter Bausparverträge entscheidet, sicherlich ist 2017 aber kein wohlgesonnenes Jahr für Bausparkassen.
Einbuße, ob wirtschaftlichen oder imagebildenden Ursprungs, wird es für sie in jedem Fall geben.
Juristisch scheint es keine Lösung im Streit über gekündigte Bausparverträge zu geben. Vorrangig geht es dabei um die Möglichkeit der Bausparkassen einen Vertrag zu kündigen, sofern dieser vom Kunden, dem Bausparer, nicht abgerufen wird. -- Die Entscheidung wird von allen Seiten gespannt erwartet.
Bausparverträge, die durch Riester gefördert wurden, waren vor Kurzem noch eine Win-Win-Situation für Bausparkassen und Bausparer gleichermaßen. Seit dem Bestehen des derzeitigen Niedrigzinsniveaus aber, hat sich das geändert.
Durch die zahlreichen Möglichkeiten Alt-Verträge (mit vergleichsweise höheren Zinsen bis zu 5%) zu nutzen, statt den abgeschlossenen, oftmals zu teuren Bausparvertrag aufzurufen, sehen sich die Bausparkassen benachteiligt. Mit Nutzung von Alt-Verträgen ergibt sich für die Bausparkassen nun kein Gewinn mehr.
Der Effekt: Viele Bausparkassen wie bspw. die Wüstenrot oder Schwäbisch Hall kündigten daraufhin die aus ihrer Sicht nicht länger profitablen Bausparverträge. Die Begründung: Umgekehrt stünde es den Bausparern frei ebenfalls eine Kündigung für den bestehenden Bausparvertrag in Anspruch zu nehmen, solange eine mehr als zehnjährige Zinsbindung bestünde.
2017 -- Das Jahr der Entscheidung für Bausparer & Bausparkassen
Eine klare Rechtsprechung ist bislang anhand unterschiedlicher Entscheidungen an diversen Gerichten nicht zu erkennen. Aufgrund dessen erfolgt im neuen Jahr nun eine endgültige Entscheidung vom BGH.
Hier gibt es zwei Möglichkeiten: Entscheidet der BGH pro Bausparer, würden die bislang ausgesprochenen Kündigungen geltender Bausparverträge als nicht erlaubt eingestuft. Die Wirtschaftslage der Bausparkassen Wüstenrot & Co. wäre dann für ein Urteil zu vernachlässigen.
Entscheidet der BGH allerdings pro Bausparkassen, würde Bausparer wohl eine enorme Kündigungswelle geltender Bausparverträge bevorstehen. Die Aussichten auf ein positives Image für Bausparkassen sind hierbei allerdings mehr als gering, denn nach der Kündigung ist vor der neuen Kundenakquise, vorausgesetzt es bleibt bei der jetzigen Niedrigzinsphase.
-- Die Spannung steigt, wie sich der BGH im Fall gekündigter Bausparverträge entscheidet, sicherlich ist 2017 aber kein wohlgesonnenes Jahr für Bausparkassen.
Einbuße, ob wirtschaftlichen oder imagebildenden Ursprungs, wird es für sie in jedem Fall geben.