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John2014
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Muss Multi Invest Provisionsansprüche gegenüber säumiger Kunden einklagen?
Laut § 87a Abs. 2 HGB. eindeutig JA
"Der Provisionsanspruch entfällt, wenn feststeht, daß der Dritte nicht leistet; § 87a Abs. 2 HGB.
In der Regel sind gerichtliche Zwangsmaßnahmen zur Beitreibung des Zahlungsanspruches des Unternehmers zumutbar, anders bei Vermögenslosigkeit, Insolvenz o.ä.; BGH Urteil"
Ist es dann zulässig dass Multi Provisonszahlungen einbehält oder kürzt?
Natürlich nicht, erst wenn die Zahlungsunfähigkeit(nicht Zahlungsunwilligkeit) des Kunden festgestellt worden ist.
Dies wäre die Vermögenslosigkeit des Kunden und nicht die Zahlungsunwilligkeit eines Kunden wegen was weis ich alles.
Letzendlich wird der Kunde ja auf den seperaten Vertrag der Provisonsvereinbarung nicht nur hingewiesen, sondern unterzeichent dieses ja auch seperat!
Wer also der Provisionsabrechnung regelmäßig wiederspricht hat meiner Meinung nach, gute Karten.
Mir werden ständig Provisionen abgezogen, abwohl Multi weder eingeklagt hat bzw. die vermögenslosigkeit des Kunden nachgewiesen hat. Ich fühle mich von Multi über den Tisch gezogen, da man mich als Vermittler mit nahzu stornofreien Geschäft geködert hat. Ich gehe vor Gericht. Es gibt schon Reverenzurteile dass Multi handeln muss. OLG
Wem geht es ähnlich? Die Sutor Bank klärt meiner Meinung nach den Kunden falsch auf. Auf die Frage "kann ich den Sparplan stornieren" erhält man als Kunde ein eindeutiges Ja. Was aber bewusst von Sutor Bank dem Kunden verschwiegen wird, istt dass er trotzdem die Vermittlung des Vertrages bezahlen muss. Hat die Sutor Bank hier nicht eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden? Möglicherweise eine Angelegenheit der BAFIN.
Also wer erlebt als Vermittler ähnliches ?
Laut § 87a Abs. 2 HGB. eindeutig JA
"Der Provisionsanspruch entfällt, wenn feststeht, daß der Dritte nicht leistet; § 87a Abs. 2 HGB.
In der Regel sind gerichtliche Zwangsmaßnahmen zur Beitreibung des Zahlungsanspruches des Unternehmers zumutbar, anders bei Vermögenslosigkeit, Insolvenz o.ä.; BGH Urteil"
Ist es dann zulässig dass Multi Provisonszahlungen einbehält oder kürzt?
Natürlich nicht, erst wenn die Zahlungsunfähigkeit(nicht Zahlungsunwilligkeit) des Kunden festgestellt worden ist.
Dies wäre die Vermögenslosigkeit des Kunden und nicht die Zahlungsunwilligkeit eines Kunden wegen was weis ich alles.
Letzendlich wird der Kunde ja auf den seperaten Vertrag der Provisonsvereinbarung nicht nur hingewiesen, sondern unterzeichent dieses ja auch seperat!
Wer also der Provisionsabrechnung regelmäßig wiederspricht hat meiner Meinung nach, gute Karten.
Mir werden ständig Provisionen abgezogen, abwohl Multi weder eingeklagt hat bzw. die vermögenslosigkeit des Kunden nachgewiesen hat. Ich fühle mich von Multi über den Tisch gezogen, da man mich als Vermittler mit nahzu stornofreien Geschäft geködert hat. Ich gehe vor Gericht. Es gibt schon Reverenzurteile dass Multi handeln muss. OLG
Wem geht es ähnlich? Die Sutor Bank klärt meiner Meinung nach den Kunden falsch auf. Auf die Frage "kann ich den Sparplan stornieren" erhält man als Kunde ein eindeutiges Ja. Was aber bewusst von Sutor Bank dem Kunden verschwiegen wird, istt dass er trotzdem die Vermittlung des Vertrages bezahlen muss. Hat die Sutor Bank hier nicht eine Aufklärungspflicht gegenüber dem Kunden? Möglicherweise eine Angelegenheit der BAFIN.
Also wer erlebt als Vermittler ähnliches ?