Bei Versicherungen, bei denen der Versicherer für "körperliche Beeinträchtigungen" zahlen soll, wie z.B. eine KrankenV oder UnfallV, muss diese Selbstauskunft immer WAHRHEITSGEMÄß ausgefüllt werden. Dies ist eine s.g. Obliegenheit. Wenn gegen diese Obliegenheit verstoßen wird und dies im Falle eines versicherten Vorfalls festgstellt wird, kann der Versicherer rückwirkend vom Vertrag zurücktreten, so dass dieser von Anfang an unwirksam wird und quasi nie bestanden hat. Dies führt dann dazu, dass man im Versicherungsfall nichts bekommt. Auch hier vom Versicherungsvertreter nicht bequatschen lassen. Diese arbeiten auf provisionsbasis und werden für abgeschlossene Verträge bezahlt. Es ist logisch, dass die Versicherung je nach Vorerkrankung günstiger wird. (-> weniger Vorerkrankungen -> günstigerere Versicherung). Dies ist logisch, da die Gefahr, dass die Versicherung zahlen muss je nach Vorerkrankung größer wird. Man darf sich hier also nicht vom Vertreter bequatschen lassen, da es möglich ist, dass er nur den Vertrag abschließen will um Geld zu verdienen (Je günstiger, desto mehr Abnehmer). Im Falle einer Obliegenheitsverletzung hat jedoch die versicherte Person ein Problem und nicht der Vertreter.
Also ist es ganz wichtig, dass diese Selbstauskunft nach bestem Wissen und Gewissen ausgefüllt wird.