Hallo,
den Pauschbetrag muß man nicht erreichen, da dieser automatisch zum Abzug kommt! Nachweisen muß man lediglich Überschreitungen.
Ihn gibt es jedoch nur für ARBETNEHMER...
Als Stützebezieher müssen Sie keine Steuererklärung machen, es sei denn:
-Sie verfügen über Zinseinkünfte, speziell solche aus ausl. thesaurierenden Fonds, oder sonstigen Beteiligungen im Ausland, auf die der dt. Fiskus keinen direkten Zugriff hat.
-Sie erzielen Mieteinkünfte.
-Sie beziehen irgendeine Rente, z.B. auch Waisen- oder Erwerbsgeminderten-.
-Ihre KV erstattet eine Selbstbehaltprämie oder andere Art von Bonus.
-bei Ihrem Riestervertrag gibt es ein nachgelagertes Gebührenerstatungssystem (steuerlich erfasst als "vorzeitige Rentenzahlung").
-irgendwas Böses, was ich vergessen habe oder was so bösartig ist, daß ich nix davon weiß...
Als Arbeitsloser setzen Sie Ihre Schreibunterlagen und Porten beim Amt ab - gegen Formular!
Dasselbe gilt für Reisekosten zu und von Bewerbungsgesprächen (ideal per Bahn, da dort 100% der Kosten leicht zu erfassen sind und zudem kein Anteil berechnet wird, wie beim eigenen KFZ).
Kleiner Tip: Sie müssen dem Amt keine TelefonNr. angeben, sondern können z.B. aussagen, daß Sie kein Telefon haben (wenn Sie nicht im Telefonbuch stehen...)!
Denn es gibt in der BRD tatsächlich Menschen, die kein Telefon haben,a lso bleiben sie standhaft bei der Lüge und verplappern Sie sich niemals, z.B. bei Fangfragen oder -aussagen...
Wenn Sie den Fehler machen, dem Amt Ihre Nr. zu geben, rufen Die "mitten in der Nacht" an, um Ihnen irgendwelche Assi-Angebote zu unterbreiten. Wenn Sie dann einen verschlafenen Eindruck machen, bekommen Sie noch Vorhaltungen wegen schlecht durchgeführter "Stützewache", bzw. viell. sagt die frau nix, macht aber eine Notitz in Ihrer Akte. Der Mißbrauch des Telefonssystems zur Sozialkontrolle durch das Amt ist eine Tatsache! Das ist nicht die Bösartigkeit einzelner "Berater", sondern eine Routinetätigkeit aller Ämter.
Problem ist und bleibt der Briefkasten: Als Stützebezieher sind Sie offiziell verpflichtet, die Bollerkiste täglich zu leeren...