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akki34
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- Registriert seit
- 18.01.2013
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- 7
Hallo, und guten Morgen,
mein Kleinbetrieb beschäftigt sich (in zweiter Generation) mit der Herstellung von Druckmessgeräten für die Industrie. In 2011 hatten wir drei Mitarbeiter in der Produktion, jeweils 54, 55, 38 Jahre alt und fünf, elf und dreizehn Jahre im Betrieb.
In 2011 erkrankte der 38-Jährige und fehlte insgesamt 61 Arbeitstage, in 2012 dann noch weitere 8(!) Monate in zwei Raten.
Als ich schließlich im September 2012 die ordentliche Kündigung aussprach erhielt ich die Mitteilung, er habe seit Monaten einen Antrag auf Schwerbehinderung laufen – die Kündigung war damit unwirksam.
Obwohl der Schwerbehindertenstatus bis heute noch nicht entschieden ist, genießt er „das volle Programm“ und die Sache zieht sich schon Monate in die Länge.
Der Arbeitsrichter (Güteverhandlung) meinte mich sogar „aufklären“ zu müssen: ich würde den Mann nicht mal durch eine Betriebsschließung los.
Also freie Wahl des Arbeitsplatzes für Arbeitnehmer –„lebenslänglich“ für den Chef.
Gruß,
Axel
mein Kleinbetrieb beschäftigt sich (in zweiter Generation) mit der Herstellung von Druckmessgeräten für die Industrie. In 2011 hatten wir drei Mitarbeiter in der Produktion, jeweils 54, 55, 38 Jahre alt und fünf, elf und dreizehn Jahre im Betrieb.
In 2011 erkrankte der 38-Jährige und fehlte insgesamt 61 Arbeitstage, in 2012 dann noch weitere 8(!) Monate in zwei Raten.
Als ich schließlich im September 2012 die ordentliche Kündigung aussprach erhielt ich die Mitteilung, er habe seit Monaten einen Antrag auf Schwerbehinderung laufen – die Kündigung war damit unwirksam.
Obwohl der Schwerbehindertenstatus bis heute noch nicht entschieden ist, genießt er „das volle Programm“ und die Sache zieht sich schon Monate in die Länge.
Der Arbeitsrichter (Güteverhandlung) meinte mich sogar „aufklären“ zu müssen: ich würde den Mann nicht mal durch eine Betriebsschließung los.
Also freie Wahl des Arbeitsplatzes für Arbeitnehmer –„lebenslänglich“ für den Chef.
Gruß,
Axel