Hallo,
das hängt davon ab, ob der Kerl ein Regelrentner (derzeit 65 Jahre) ist oder ein Frühbezieher:
Bei Letzteren schädigt jeglicher Hinzuverdienst die Rente selbst!
Sprengt die Beschäftigung eines Regelrentners die Verdienstgrenzen für geringfügige Beschäftigung, ist er ganz normal steuer- und sozialabgabenpflichtig - fragen Sie mich nicht, ob es auch RV-Beitrag zahlen muß - ich weiß es nicht!
Der Fall zahlt also einkommenssteuer und die Steuer auf die Rente.
Die Retne wird derzeitig anteilig besteuert. Die Prozentzahl steigt jährlich um 2% und wird 2040 bei 100 von 100 ankommen.
In Ihrem Bsp.: Der Rentner hat seinen Faktor. Sagen wir im Bsp. die Steuerpflicht beläuft sich auf 50%. Das ist also der Betrag X, macht nach der Progressionstafel einen Steuersatz von y. Jetzt kommt das Einkommen dazu. x+z ergeben am Ende einen höheren Steuersatz. D.h. der Rentner muß auch auf seine Rente zukünftig faktisch mehr blechen. KV-Pflicht besteht ja auch! Daher wird es ind en meisten Fällen tatsächlichnicht sinvoll sein, ein Bisschen über den 400€ zu liegen...
Tip: Rentner mache zusätzlich den spezifischen Freibetrag in Höhe von 102€/p.a in Z.44 der Anl. R geltend! Das ist sinngemäß dasselbe wie der Pauschbetrag bei Arbeitnehmern...